Menschen mit Behinderungen im ORF-Publikumsrat!

Die ÖAR ist in den Entscheidungsprozess einzubeziehen.

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Anfang Februar sollen die ersten Nominierungen der ORF-Publikumsräte erfolgen. Die ÖAR stellt erneut die Forderung, dass Menschen mit Behinderungen in den ORF-Publikumsrat nominiert werden.

Gemäß § 28 Abs. 4 ORF-Gesetz sind “ … Vorschläge von Einrichtungen bzw. Organisationen, die für die nachstehenden Bereiche bzw. Gruppen repräsentativ sind, einzuholen: … die behinderte Menschen … vertreten“.

„Die ÖAR als Dachorganisation vereinigt derzeit 72 Mitgliedsvereine und vertritt somit die Interessen von mehr als 400.000 Menschen. Sie kann daher als die repräsentativste Organisation für die Anliegen von Menschen mit Behinderungen angesehen werden und ist in den Entscheidungsprozess jedenfalls einzubeziehen!

Wir werden unsere Vorschlagsliste für den Publikumsrat fristgerecht einbringen“ erläutert ÖAR-Präsident Dr. Klaus Voget.

Mehrere Personen hatten im Frühjahr 2010 Beschwerde an den unabhängigen Monitoringausschuss herangetragen, dass bei der Bestellung des ORF Publikumsrats im Februar 2010 die Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, insbesondere Art. 29 (Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben), verletzt worden sei. Damals wurden die Vorschläge der ÖAR zum ersten Mal in der Geschichte des Publikumsrates nicht berücksichtigt.

Dieser Zustand dürfe sich bei den heurigen Nominierungen nicht wiederholen, so ÖAR-Präsident Dr. Klaus Voget. „Österreich hat die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen unterzeichnet. Im Sinne der Partizipation und Mitbestimmung sind Menschen mit Behinderungen hier einzubeziehen.“

„Ein Publikumsrat ohne Menschen mit Behinderungen, das geht gar nicht!“ mahnt Voget abschließend.

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