Menschen mit Behinderungen können und wollen arbeiten!

Das UN Hochkommissariat für Menschenrechte hat eine Studie erstellt, in der die einschlägigen Bestimmungen der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen hinsichtlich Arbeit und Beschäftigung analysiert werden.

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Die Basis der Untersuchungen bildeten die jeweiligen nationalen Gesetzeslagen sowie Informationen von Seiten der Zivilgesellschaft all jener Staaten, welche die UN-Behindertenrechts-Konvention bereits ratifiziert haben.

Die wichtigsten Ergebnisse sowie daraus resultierenden Empfehlungen dieser Studie:

  1. Als zentraler Punkt konnte die alten Vorurteile gegenüber Menschen mit Behinderungen ausgemacht werden, die deren Eignung für die gleichberechtigte Teilnahme am Arbeitsleben nach wie vor anzweifeln.
  2. Bemühungen der Regierungen konzentrieren sich häufig auf die Schaffung von Arbeitsplätzen oder Ausbildungsmöglichkeiten in separaten Einrichtungen. Sie lassen damit den Grundsatz der Inklusion außer Acht, der besagt, dass es soziale Faktoren sind, die die Teilnahme von Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt verhindern. Die UN-Behindertenrechts-Konvention hält fest, dass geschützte Beschäftigung keinen gleichberechtigten Zugang zum Arbeitsmarkt darstellt. Hauptaufgabe der Mitgliedsstaaten ist es, ArbeitgeberInnen im öffentlichen und privaten Sektor gerade im Hinblick auf ungerechtfertigte Vorurteile zu sensibilisieren.
  3. Es sind Maßnahmen zu setzen, die den Zugang zum Arbeitsmarkt so ebnen, dass keine Diskriminierung aufgrund von Behinderung am Arbeitsmarkt erfolgt. So haben auch Rechtsvorschriften den gleichberechtigten Zugang zu Berufsausbildungs- und Rehabilitationsprogrammen sicherzustellen.
  4. Es sind positive Maßnahmen zu ergreifen, um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen im öffentlichen und im privaten Sektor zu stärken.
  5. Es sind Programme zu erstellen, die Menschen mit Behinderungen bei der Arbeitssuche und der Beibehaltung ihrer Arbeit unterstützen. Die sogenannten „Leistungsfallen“ sind zu vermeiden, damit Menschen mit Behinderungen ohne Einbußen eine reguläre Erwerbstätigkeit ausüben können.
  6. Beschäftigungsdaten mit Indikatoren für die Art der Behinderung und die Art der Arbeit sind zu erheben, damit die Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderungen verbessert werden kann.
  7. Für die ÖAR ist es eine logische Notwendigkeit, Organisationen, die Menschen mit Behinderungen vertreten, an der Konzeption, Durchführung, Evaluierung und Überwachung aller Politiken und Programme, die mit der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen zusammenhängen, einzubeziehen.

    Eine Zusammenfassung der Studie ist auf Deutsch erhältlich.

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