Monitoringausschuss besorgt über Situation von Flüchtlingen mit Behinderungen

UN-Behindertenrechtskonvention gilt auch für Flüchtlingshilfe und Asyl

Christina Wurzinger
Stefan Pauser

Anlässlich des „Langen Tags der Flucht“, der am 30. September 2016 zum fünften Mal unter der Schirmherrschaft des UN-Flüchtlingshochkommissariats UNHCR stattfindet, weist der Unabhängige Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf die extreme Lage von Menschen hin, die sich auf der Flucht befinden und in irgendeiner Form behindert, chronisch krank oder schwerst traumatisiert sind.

Bereits vor einem Jahr wies der Monitoringausschuss auf Versäumnisse und Unzulänglichkeiten in der Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen und AsylwerberInnen mit Behinderungen hin. „Bedauerlicherweise“, so Christina Wurzinger, Vorsitzende des Ausschusses, „sind in Bezug auf den damals aufgezeigten Handlungsbedarf wenige Fortschritte zu verzeichnen.“

Immer noch werden in der österreichischen Asylstatistik keine aussagekräftigen Daten über Flüchtlinge mit Behinderungen gezielt erhoben. „Dies“, so Wurzinger, „erschwert die Planung und Budgetierung entsprechender Maßnahmen, wie etwa barrierefreie Unterkünfte, Sprachkurse für Flüchtlinge mit unterschiedlichem Kommunikationsbedarf, Therapien, Rehabilitationsmaßnahmen oder die Bereitstellung angemessener, inklusiver Bildungsangebote.“

Eine entsprechende Umsetzung von Artikel 11 der UN-Behindertenrechtskonvention (Gefahrensituationen und humanitäre Notlagen) sowie der EU-Aufnahmerichtlinie für Flüchtlinge mit erhöhtem Schutzbedarf erfolgt seitens des Bundes und in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich oder kaum.

„Weder die Erstaufnahmezentren des Bundes“, weist Wurzinger hin, „noch die allermeisten Flüchtlingseinrichtungen entsprechen dem Prinzip der Barrierefreiheit.“ Die Bundesregierung sei daher gefordert, Standards zu Barrierefreiheit vorzugeben und einzufordern, und insbesondere in der Erstaufnahme und Bundesbetreuung eine Vorreiterrolle einzunehmen.

Der Monitoringausschuss warnt allerdings auch vor Bestrebungen, im Flüchtlingsbereich auf einige wenige „Sonder“-Einrichtungen für Flüchtlinge mit Behinderungen zu setzen statt auf inklusive Angebote. Auch dies widerspricht laut Wurzinger den Vorgaben der Konvention zu Gleichberechtigung, Nicht-Diskriminierung und dem Leben in der Gemeinschaft. Segregation in neuer Form könnte das Ergebnis sein und beträfe Personen mit erhöhtem Betreuungsbedarf ganz besonders.

Wurzinger abschließend: „Das vergangene Jahr war sicherlich durch viele Herausforderungen geprägt. Ganz deutlich hat sich bestätigt, dass Strategien, Katastrophenschutzpläne, Unterkünfte usw. von Anfang an inklusiv, barrierefrei und in Zusammenarbeit mit SelbstvertreterInnen entwickelt werden müssen, um auch in Krisensituationen in Einklang mit den Menschenrechten handeln zu können und niemanden zu vergessen.“

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