Mordanklage gegen NS-Arzt Gross trotz vieler Mängel bestätigt

Die Presse: Neunfachen Mord muß der ehemalige NS-Arzt Heinrich Gross (84) vor Gericht verantworten. Doch die Anklageschrift steht auf wackligen Beinen.

Heinrich Gross
APA

Wie „Die Presse“ berichtet hat nach monatelanger, eingehender Prüfung nun das Oberlandesgericht Wien grünes Licht für die Verfolgung des früheren NS-Arztes Heinrich Gross gegeben. Der Einspruch gegen die Anklage wegen neunfachen Mordes im Rahmen der NS-Euthanasie wurde abgewiesen. „Den hochbetagten und kränklichen Psychiater erwartet somit ein Geschworenenprozeß im Straflandesgericht Wien. Als Vorsitzender wurde der Richter Karlheinz Seewald ausgewählt. Wann der Prozeß beginnt, steht noch nicht fest. Seewald möchte erst den umfassenden Akt studieren, ehe er einen Termin anberaumt. Außerdem soll ein vom Gericht bestellter Arzt beurteilen, ob Gross überhaupt verhandlungsfähig ist. Trotz der Weichenstellung durch das Oberlandesgericht sind viele Rechtsfragen noch offen.“, informiert „Die Presse“ weiter.

Gross-Anwalt Nikolaus Lehner: „Eine Reihe von Ungereimtheiten und ungeklärten Sachverhaltselementen wurden – wie im Anklage-Einspruch aufgezeigt – vom Oberlandesgericht Wien bestätigt.“

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