Nach Grüner Landtags-Initiative: Erleichterungen beim Zugang zu Leistungen für Menschen mit Behinderung rücken endlich näher!

Sozial- und Gesundheitsministerium wollen noch heuer mit Umsetzung beginnen: Nur mehr eine Anlaufstelle für Menschen mit Behinderung, die die Anträge entgegennimmt und diese an die zuständigen Stellen weiterleitet!

Sandra Krautwaschl
GRÜNE

Erfreuliche Nachrichten für Menschen mit Behinderung in der Steiermark: Das so genannte „One-Stop-Shop“-Prinzip, das Menschen mit Behinderung den Zugang zu Leistungen erleichtern soll, rückt näher, wie nun Sozial-Landesrätin Doris Kampus in einer aktuellen Anfragebeantwortung an die Grünen bestätigt hat.
 
Die Grünen hatten ja im Vorjahr die Einführung des „One-Stop-Shop“-Prinzips im Landtag gefordert und erfreulicherweise auch einen diesbezüglichen (einstimmigen) Landtagsbeschluss erreicht.

Nun wollte die Grüne Landtagsabgeordnete Sandra Krautwaschl von der Soziallandesrätin Informationen über die Fortschritte seit dem Beschluss erfahren – und diese berichtet: Das Land Steiermark „hat gemeinsam mit der Stmk. Gebietskrankenkasse Erhebungen der aktuellen Regelungen zur Klärung und Entflechtung der Zuständigkeiten durchgeführt. Bei der LandessozialreferentInnenkonferenz in Klagenfurt wurde die zentrale Hilfsmittelversorgung thematisiert.“

Die SozialreferentInnen sind sich einig, die Unterstützung eines „One-Stop-Shops“-Prinzip zu unterstützen, so Kampus. Auch die zuständigen Ministerien (Soziales und Gesundheit) haben bereits, so die Landesrätin in ihrer Antwort, Gespräche mit dem Hauptverband der Sozialversicherungen geführt: Noch im heurigen Jahr soll mit der Umsetzung begonnen werden!
 
„Es ist höchst an der Zeit den Behörden-Dschungel, dem zahlreiche Menschen mit Behinderung gegenüber stehen, durchzulüften“, freut sich Sandra Krautwaschl über die Fortschritte.

„Bei Unterstützungsleistungen sind bis dato sehr viele Ämter und Institutionen involviert und eine komplizierte, mitunter aber auch nicht vorhandene Kooperation dieser verschiedenen EntscheidungsträgerInnen und die Unklarheit der Zuständigkeiten, erschweren die Lage zusätzlich. Der Zugang zu Leistungen bzw. das Wissen über die jeweils ,richtige‘ Leistung und die entsprechende zuständige Stelle hängt daher stark vom jeweiligen persönlichen und sozialen Hintergrund der Betroffenen ab. Es braucht daher eine Anlaufstelle für Menschen mit Behinderung, die die Anträge entgegennimmt und diese an die zuständigen Stellen weiterleitet“, so Krautwaschl: „Der Zugang zu Leistungen für Menschen mit Behinderung muss rasch erleichtert werden – wir bleiben in jedem Fall dran!“

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