„NAP Behinderung“: Mitarbeit der AkteurInnen der Behindertenarbeit ist zentraler Angelpunkt

Neben Staatenbericht zur UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen soll auch ein Bericht der Zivilgesellschaft Ausgangspunkt für die Entwicklung des Nationalen Aktionsplans (NAP) sein.

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Der von Sozialminister Rudolf Hundsdorfer angekündigte „Nationale Aktionsplan für Menschen mit Behinderung“ soll sich an der Struktur der „UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ orientieren und ist nach Ansicht der ÖAR ein wichtiger Meilenstein für die Umsetzung dieser Konvention.

Zeitgleich mit der Ankündigung eines „NAP Behinderung“, wurden nicht nur die jeweils zuständigen Minister und deren Ressorts, sondern auch die Organisationen behinderter Menschen aufgefordert, mittels eines ausführlichen, an die Konvention ausgerichteten Rasters Ihre Erfahrungen und Meinungen einzubringen.

Für die ÖAR ist wichtig und wünschenswert, dass nicht nur der Staatenbericht Basis für die künftige Ausrichtung der Behindertenpolitik in Österreich der nächsten Jahre sein soll, sondern auch der von der Zivilgesellschaft erstellte Schattenbericht, der gegenwärtig von einer Juristin erarbeitet wird.

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