Initiative der NEOS abgelehnt. Nach knapp 16 Stunden befasste sich der Nationalrat heute zudem mit dem Thema Menschenrechte.
Eine Initiative der NEOS, in der sie ein nationales Menschenrechtsinstitut mit politischer und finanzieller Unabhängigkeit fordern, bekam im Nationalrat keine Stimmenmehrheit. SPÖ und ÖVP wollen keine aufwendige Parallelstruktur zur Volksanwaltschaft schaffen, die Grünen sprechen sich für eine Modernisierung des derzeitigen Bestellmodus für das Amt der VolksanwältInnen aus.
Grundlage für den Menschenrechts-Auftrag in der Volksanwaltschaft sind zwei bedeutende UN-Menschenrechtsverträge, durch die sich die Republik Österreich zu bestimmten menschenrechtlichen Garantien und internationalen Standards verpflichtet hat. Die Volksanwaltschaft ist seit 2012 mit der Zuständigkeit für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte in Österreich betraut. Mit der Kompetenzerweiterung setzt die Volksanwaltschaft das Zusatzprotokoll zur UN-Anti-Folter-Konvention (OPCAT) und den darin geforderten „Nationalen Präventionsmechanismus“ (NPM) sowie Regelungen der UN-Behindertenrechtskonvention um.
Geht es nach den NEOS, soll es aber ein eigenes, nationales Menschenrechtsinstitut in Österreich geben, das mit eigenen Kommissionen das menschenrechtskonforme Vorgehen der Behörden, speziell in Justizanstalten und bei der Polizei, sicherstellt bzw. das OPCAT-Mandat von der Volksanwaltschaft übernimmt.
Die Volksanwaltschaft würde in ihrem Bestellmechanismus nämlich nicht den Pariser Prinzipien, also klaren Richtlinien über die unabhängige Bestellung von Menschenrechtsinstitutionen, entsprechen, wie Nikolaus Scherak von den NEOS die Motivation seines Antrags erklärte. Das habe wiederum zur Folge, dass Österreich im UNO-Menschenrechtsrat nur beratend vertreten ist, bemängelte er.
Diesen Kritikpunkt konnten die Grünen zwar teilen, sprachen sich aber prinzipiell nicht für die Schaffung eines eigenen, nationalen Menschenrechtsinstituts aus. Sinnvoller ist es Alev Korun (G) zufolge, den Bestellmodus der Volksanwaltschaft zu modernisieren, um eine bessere fachliche Eignung zu garantieren. „Wir sind dafür, den nationalen Präventionsmechanismus so unabhängig wie möglich auszustatten“, so der Zugang der Grünen-Menschenrechtssprecherin.
Die Unabhängigkeit und Arbeit der Volksanwaltschaft wurde von den Abgeordneten der SPÖ und ÖVP verteidigt, ein neues, nationales Menschenrechtsinstitut würde lediglich eine doppelte Behördenstruktur schaffen, so der gemeinsame Vorbehalt gegenüber der NEOS-Initiative.
Bereits jetzt seien 6 Kommissionen im gesamten Bundesgebiet sehr professionell tätig, zudem würden alle Menschenrechtsverletzungen öffentlich dokumentiert, was beispielsweise zur Abschaffung von Netzbetten beigetragen habe, sagte Franz Kirchgatterer (S). Dieser Argumentation schlossen sich auch seine FraktionskollegInnen Andrea Gessl-Ranftl, Hannes Fazekas und Harry Buchmayer (alle S) an. „Eigentlich haben wir dieses Institut ja schon“, so ebenfalls die Meinung Elisabeth Pfurtschellers (V).