Nationalrat: Sonderbetreuungszeit wird bis Ende Februar 2021 verlängert

Es ermöglicht ArbeitnehmerInnen, im Bedarfsfall bis zu drei Wochen von der Arbeit fernzubleiben, um minderjährige Kinder, Menschen mit Behinderung oder pflegebedürftige Personen selbst zu betreuen, wenn die üblichen Betreuungsstrukturen kurzfristig ausfallen, also etwa Schulen und Kindergärten geschlossen werden.

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Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist eine entsprechende Vereinbarung mit dem Arbeitgeber, der künftig die Hälfte – und nicht nur wie bisher ein Drittel – der Lohnkosten vom Staat ersetzt bekommt.

Der Gesetzentwurf der Regierung wurde heute im Nationalrat einstimmig verabschiedet. Anders als noch im Ausschuss stimmte auch die SPÖ der Novelle zu. Es sei grundsätzlich positiv, dass die Sonderbetreuungszeit ausgedehnt wird und dass auch Ferien und schulfreie Tage erfasst seien, hielt SPÖ-Abgeordnete Verena Nussbaum fest.

Nach wie vor kritisch sieht die SPÖ allerdings, dass es keinen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit bei gleichzeitigem vollen Lohnkostenersatz für die Arbeitgeber gibt. Das schaffe Rechtsunsicherheit, machte neben Nussbaum auch ihr Fraktionskollege Christian Drobits geltend. Ein von der SPÖ dazu eingebrachter Abänderungsantrag blieb bei der Abstimmung allerdings in der Minderheit.

ÖVP-Klubobmann August Wöginger (ÖVP) hob im Zuge der Debatte hervor, dass Eltern während des Lockdowns vor besonderen Herausforderungen standen und dies auch weiterhin tun. Das System der Sonderbetreuungszeit habe funktioniert und werde weiter funktionieren, zeigte er sich überzeugt. In der ersten Geltungsphase haben ihm zufolge 25.000 ArbeitnehmerInnen Sonderbetreuungszeit in Anspruch genommen, wobei zwei Drittel Frauen und ein Drittel Männer waren. Am häufigsten wurde das Instrument demnach in Wien genutzt.

ÖVP sieht berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung gestärkt

Die ÖVP sieht im Bereich „Menschen mit Behinderung“ Fortschritte. So verwies Kira Grünberg (ÖVP) auf den Nationalen Aktionsplan, der nun um ein Jahr verlängert würde und auf breiter Basis ein neuer Plan erarbeitet werde. Außerdem betonte sie, dass die berufliche Teilhabe durch eine Erhöhung des Budgets gestärkt würde. Dazu beitragen würden auch die weiterentwickelten Angebote für Menschen mit Behinderungen und ein ausgeweiteter Rechtsschutz, was durch ein Inklusionspaket 2017 möglich geworden sei, so Grünberg.

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