Neue Antidiskriminierungs-Richtlinie soll nur für Behinderung gelten

Bereits länger befürchtet, nun erstmals von der Kommission bestätigt: Sexuelle Orientierung, Religion und Weltanschauung sowie Alter sollen nicht umfasst sein.

Jagd nach dem Recht
Krispl, Ulli

Wie der EU Observer berichtet, wird der im Jahresprogramm 2008 angekündigte Richtlinienvorschlag der Kommission, doch nur ein Diskriminierungsverbot aufgrund der Behinderung beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen enthalten.

Ein Sprecher der Kommission teilte mit, dass mehrere Mitgliedstaaten Widerstand gegen einen breiten Anwendungsbereich geäußert hätten. Obwohl die Kommission noch immer eine Gesamtlösung sinnvoller fände, wird sie eine abgespeckte Variante vorlegen.

Deutschland und Tschechien werden dem Lager der Gegner einer breiten horizontalen Richtlinie zugeordnet, während Spanien, Schweden, Finnland und Großbritannien eher den ursprünglichen Kommissionsvorschlag unterstützen sollen.

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0 Kommentare

  • Ritzberger-Moser im BMWA anna.ritzberger-moser@bmwa.gv.at, ansonsten Verfassungsdienst im BKA fragen. Würde mich auch interessieren, was diese Repräsen-Tanten so alles (ver)antworten …

  • Und welche Haltung nimmt Österreich ein?