Im Sinne der Barrierefreiheit wurde nun im Bundessozialamt ein neuer Weg gefunden, dass hörbeeinträchtigte Menschen rasch und unbürokratisch Anfragen stellen können.
Neben der Möglichkeit ein Email an gleichstellung@basb.gv.at mit konkreten Anfragen zu schicken, haben nun auch jene, die keinen Computerzugang haben, die Möglichkeit sich mittels SMS zu informieren.
Kurze Anfragen, wie zum Beispiel Rechtsauskünfte nach dem Behindertengleichstellungsgesetz, oder die Vereinbarung eines Beratungstermins im Bundessozialamt, sind nun mittels SMS an die Nummer 0664-8574917 möglich. Weiters gibt es auch die Möglichkeit ein Fax an 0800 311 699 zu schicken.
„Neben der Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes, des verbindlichen Abbaues von Barrieren in öffentlichen und privaten Gebäuden, sowie Verkehrseinrichtungen, ist diese Serviceleistung ein weiterer Baustein in einer verantwortungsvollen Politik für Menschen mit Beeinträchtigung“, so Haubner.