Neunmal Krähwinkel? – Zur Behindertenpolitik in Österreich

Wir befinden uns im Jahr 2015 nach Chr. Im Schengenraum herrscht freies Niederlassungsrecht. Im Ganzen? Nein!

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IVS Wien

Ein kleines von Föderalisten regiertes Land leistet erfolgreich Widerstand und errichtet unverdrossen neue Grenzen und Barrieren damit Menschen mit Behinderung nur ja kein freies Niederlassungsrecht genießen mögen.

Neun Landtage haben dazu vorsorglich neun verschiedene Behinderten- oder Chancengleichstellungsgesetzen beraten und beschlossen und gleich mit neunmal unterschiedlichen Verordnungen oder Förderrichtlinien ausgeschmückt. Obwohl manche Landeshauptstadt kaum mehr als 13.000 Einwohner hat, findet sich jederzeit genügend fachliche Kompetenz um auch die Umsetzung neunmal jeweils anders zu regeln.

Neun Landesadministrationen in der Behindertenhilfe haben so das „Rad der Behindertenhilfe“ jeweils neunmal neu erfunden und neunmal eigene Qualitätsstandards und neunmal eigene Leistungskataloge und neunmal eigene Abrechnungsmodalitäten kreiert.

Willkommen in Krähwinkel?
Willkommen in Österreich!

Was? Wie war Ihre Frage? Sie meinten: UN Konvention? Ja! Kennen wir!

Ach so, sie haben eine Behinderung und wollen in ein anderes Bundesland übersiedeln. Was, und dort die gleiche Unterstützungsleistung beziehen wie bisher?! Nein, nein, geht leider so / nicht! Na ja, wissen‘ s bei uns hier ist eigentlich eh alles viel besser, oder?

Beispiele?

Sie leben mit Körperbehinderung in Wien, beziehen hier die Leistung Persönliche Assistenz und sollten berufsbedingt nach Klagenfurt übersiedeln? Sorry, da wird nix draus, weil sie in Kärnten leider keine Pflegegeldergänzungsleistung wie in Wien beziehen können und somit auch keine persönlichen Assistenten mehr anstellen können. In sieben weiteren Bundesländern ist das auch jeweils „anders“ geregelt, in manchen bekämen sie immerhin vergleichbare Sachleistungen.

Oder sie arbeiten in Vorarlberg auf einem geschützten Arbeitsplatz der im Rahmen des Projektes Spagat vermittelt wurde. Sie wollen nach Wien, aber leider gibt es hier noch keine geschützten Arbeitsplätze für Menschen mit schweren intellektuellen Behinderungen. Dafür aber fast 3.500 Plätze in der klassischen Beschäftigungstherapie.

Oder sie beziehen Wohnassistenz in Niederösterreich, und wollen in Salzburg leben, weil dort ihre Freundin lebt. Sorry! In Salzburg kommt diese Leistung (oder vergleichbares) leider rechtlich gar nicht vor und deshalb leider…

Also bleiben‘ s doch einfach da! (Dann haben Sie und wir mit Ihnen und mit der UN Konvention kein Problem mehr!)

PS: Vor kurzen hat die IVS Wien eine interne Tagung veranstaltet bei der GeschäftsführerInnen aus allen Bundesländern wechselseitig Eckdaten zu Leistungskatalogen und Finanzierung der Behindertenhilfe in Ihren Bundesländern vorstellten. Das Ergebnis war niederschmetternd und verursachte diese spontane Reaktion.
PPS: Unser solcherart neungeteiltes Land ist gerade mal so groß wie der Bundesstaat Bayern in Deutschland oder das Bundesland Andalusien in Spanien. Im Unterschied zu hier käme dort niemand auf die Idee neun verschiedene Behindertengesetze und Administrationen zu schaffen und das dann als „Bürgernähe“ zu verkaufen.

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