NÖ Bauordnung wäre in der aktuellen Variante eine Schande für das Bundesland!

Bei der Sitzung des niederösterreichischen Landtages morgen soll auch über die Novelle zur niederösterreichischen Bauordnung abgestimmt werden.

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Die ÖAR fordert die Abgeordneten auf, diesem Entwurf nicht zuzustimmen, weil er inhaltlich nicht im Einklang mit den Bestimmungen der UN-Behindertenrechtskonvention ist.

Entwurf ist nicht CRPD-konform

In der neuen Fassung fehlen sowohl eine der UN-Behindertenrechtskonvention (CRPD) entsprechende Definition von Barrierefreiheit als auch ein Gesamtkonzept, das Barrierefreiheit in alle Bereiche inkludiert. Der Entwurf in seiner jetzigen Form hätte zur Folge, dass Gebäude baurechtlich vollkommen gesetzeskonform errichtet werden, und trotzdem nicht den Bestimmungen des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes (BGStG) und der UN-Behindertenrechtskonvention entsprechen.

Die Bauordnung hat einen ganz entscheidenden Stellenwert im Zusammenhang damit, was tatsächlich barrierefrei umgesetzt werden muss.

Das BGStG sieht zur Barrierefreiheit vor, dass bauliche und sonstige Anlagen barrierefrei sind, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.

Mit ihren Grundprinzipien Autonomie, Nichtdiskriminierung, Inklusion, Diversität, Partizipation, Chancengleichheit und Barrierefreiheit ist es das Ziel der CRPD, umfassende Partizipation von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft umzusetzen.

Sie verdeutlicht, dass die Verwirklichung der Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen entscheidend von einer barrierefreien Umwelt abhängt.

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