NÖ: Pröll fordert auf, sich als „behindert“ zu melden

Statt mehr Behinderte einzustellen, wird reine "Budgetkosmetik" betrieben

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„Einen‘ sozialpolitischen Skandal erster Güte'“, ortet SPÖ-Landtagsabgeordneter Keusch in der Personalabteilung des Landes Niederösterreich. „In einem Rundlauf an alle Dienststellen werden alle Landesbediensteten aufgefordert, sich – wenn möglich – als „behindert“ im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes zu melden.

Grund dafür sind laut Rundschreiben die hohe Ausgleichstaxe, welche das Land aufgrund der zu wenig im Land beschäftigten Behinderten an den Bund zu zahlen hat“, so SP-Landtagsabgeordneter Eduard Keusch in einer Stellungnahme. Im Schreiben heißt es dazu wörtlich: „Nach dem Behinderteneinstellungsgesetz ist das Land als Dienstgeber verpflichtet, pro 25 Dienstnehmer einen begünstigten Behinderten zu beschäftigen.

Wird die aus dem Gesamtpersonalstand ermittelte Pflichtzahl nicht erreicht, ist für jede Person, die zu beschäftigen wäre, eine Ausgleichstaxe zu entrichten. Diese hat für das Jahr 1997 insgesamt ca. 8 Millionen Schilling betragen. Angesichts der finanziell angespannten Situation des Landes ist es daher erforderlich, alle Bediensteten mit einem Grad der Behinderung von mindesten 50 %, die noch keinen Bescheid des Bundessozialamtes besitzen, zu erfassen.“

„Das Land hat im Bereich der Beschäftigung von Behinderten eine besondere Verantwortung und zugleich Vorbildwirkung für ganz Niederösterreich. Negativ ist daher, daß es das Land derzeit nicht schafft, zumindest die gesetzliche Quote von einem Behindertenarbeitsplatz auf 25 Beschäftigte zu erfüllen und sich von dieser gesetzlichen Verpflichtung sogar „freikaufen“ muß.

Die Budgetansätze für die Strafzahlungen gemäß Behinderteneinstellungsgesetz sind in den letzten Jahren sogar gestiegen und liegen derzeit bei 10,5 Millionen Schilling jährlich. Wenn der verantwortliche Landespersonalreferent Erwin Pröll nun versucht, auf „Umwegen“ die Quote möglichst zu erreichen, so ist dies schlichtweg inakzeptabel.

Erstens muß ein solches „Nahetreten“ an die Menschen zurückgewiesen werden, zudem hat der Landtag im Zuge eines sozialdemokratischen Antrages im Rahmen der vergangenen Budgetsitzung im Juni 1999 aufgefordert, weitere Schritte zu unternehmen, Behindertenarbeitsplätze zu schaffen und demnach auch rasch das volle zugeordnete Kontingent an Behindertenarbeitsplätzen anzubieten“, so Keusch weiter.

Derzeit sind im NÖ Landesdienst um rund 430 Personen mit Behinderungen zu wenig eingestellt. „Wenngleich nicht verkannt wird, daß es in einigen Bereichen des NÖ Landesdienstes schwierig ist, die erforderliche Quote zu erfüllen, erscheint es jedoch problematisch, von Privatunternehmen die Einstellung der entsprechenden Anzahl von Behinderten zu verlangen, wenn gleichzeitig die öffentlichen Körperschaften diese Anforderungen nicht erfüllen. Hier ist es an der Zeit, eine grundsätzliche Änderung der Personalpolitik einzuleiten – sicher aber nicht auf jene Weise, wie dies Landespersonalreferent Erwin Pröll zu praktizieren sucht“, so Keusch abschließend.

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