Novelle der Bauordnung bringt Verbesserungen

Am 30. Juni 2004 wurde vom Wiener Landtag eine Novelle der Bauordnung und des Garagengesetzes beschlossen.

Bundesgesetzblatt
BIZEPS

Damit wurde nach Jahren des Vertröstens der politisch Verantwortlichen nun endlich eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, welche die bisher bestehenden diskriminierenden oder zumindest benachteiligenden Bestimmungen für behinderte Menschen in diesen beiden Gesetzen aufheben.

Zu den wichtigsten Bestimmungen zählen:

  • Die Grundsätze des barrierefreien Planens und Bauens sind nunmehr verbindlich zu berücksichtigen.
  • Bei Gebäuden mit mehr als zwei Geschossen (bisher drei) ist künftig ein Lift vorgeschrieben.
  • Der Zugang zu Kinderspielplätzen muss barrierefrei sein.
  • In Garagen muss in Zukunft ab 31 Einstellplätzen ein Behindertenstellplatz errichtet werden.
  • Die Maße dieses Stellplatzes müssen dem Stand der Technik entsprechen.
  • Eine Garage mit mehr als 30 Stellplätzen muss über einen barrierefrei erreichbaren Aufzug oder über eine maschinelle Aufstiegshilfe verfügen.
  • Alle Gemeinschaftsräume müssen barrierefrei erreichbar sein.
  • Beherbergungsstätten oder Heime müssen ab 20 Unterkunftsräumen über barrierefreie Wohneinheiten verfügen.
  • Der Planverfasser muss künftig bestätigen, dass die Grundsätze des barrierefreien Bauens eingehalten worden sind.

Die neuen Bestimmungen werden drei Monate nach ihrer Kundmachung in Kraft treten und gelten noch nicht für alle jene Bauvorhaben, die zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens dieser Novelle bereits eingereicht worden sind.

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