Novelle der Einschätzungsverordnung für Behinderungen

Optimierungsbedarf bei Einschätzung von Stoffwechselerkrankungen erkannt

BM Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
BMASK

„Die Änderung der Verordnung ist ein wichtiger Schritt hin zur funktionsorientierten Einschätzung von Behinderungen und zur besseren Einschätzung psychischer Erkrankungen. Zusammen mit Sachverständigen und Interessensvertretungen von Menschen mit Behinderungen haben wir nun die Verordnung evaluiert und Verbesserungsvorschläge eingeholt“, so Sozialminister Rudolf Hundstorfer.

Optimierungspotenzial konnte im Bereich der Stoffwechselerkrankungen, insbesondere bei der Phenylketonurie (Störung des Aminosäurestoffwechsels) bei Kindern festgestellt werden. Diese wurde mit der Zöliakie (Glutenunverträglichkeit) gleichgestellt, da beide Erkrankungen einer genauen Überwachung der Ernährung bedürfen. Somit wird Familien mit betroffenen Kindern die erhöhte Familienbeihilfe zuerkannt.

Außerdem fand eine Anpassung an den medizinischen Fortschritt statt: bei Endoprothesen (dauerhafte Implantate) soll der bisherige Aufschlag von 10 Prozent entfallen, da es sich mittlerweile um Routineeingriffe handelt. Auch Einschränkungen nach Organtransplantationen werden nicht von vornherein angenommen, im Nachhinein festgestellte Funktionseinschränkungen werden jedoch anerkannt.

„Die Änderungen, die wir vorgenommen haben, wurden mit wesentlichen Vertretern der Menschen mit Behinderung besprochen. Nur zusammen mit ExpertInnen und Betroffenen sind sinnvolle Novellen möglich, die die Gesamtsituation für alle Beteiligten verbessern“, zeigte sich Hundstorfer zufrieden mit dem Ergebnis.

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