ÖBB: Bahn wirkt – wogegen?

"Die ÖBB würden uns als Kunden akzeptieren, wenn wir nicht dauernd aus- und einsteigen wollten"

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Mit diesem Zitat brachte Martin Ladstätter (BIZEPS – Zentrum für selbstbestimmtes Leben) die Probleme, mit denen sich Menschen mit Behinderungen seitens der ÖBB konfrontiert sehen, auf den Punkt.

Damit sind aber nicht nur Zugfahrten gemeint, die für mobilitätseingeschränkte Reisende oftmals zu Hindernisfahrten ausarten, sondern auch die Tatsache, dass die ÖBB plant, 51 Garnituren einer Triebwagengarnitur anzuschaffen, die den Anfordernissen mobilitätsbehinderter KundInnen in keiner Weise entsprechen, wie Eduard Riha, Generalsekretär der ÖAR, in seinem Statement ausführte: „Nicht nur, dass es ökonomisch völlig unsinnig ist, die veralteten Garnituren der Serie „Talent“ zu kaufen und dann mit entsprechendem Aufwand zu adaptieren – auch die Vorgehensweise bei der Anschaffung der Garnituren ist eine höchst seltsame!“

Die ÖAR kontaktierte sowohl die ÖBB, als auch den Hersteller – die Firma Bombardier – sowie das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) zum geplanten Ankauf und holte auch vom Ausland Meinungen über den „Talent“ ein.

Die ÖBB argumentierte dürftig, dass es sich bei diesen Zügen ohnehin nur um eine Garnitur handle, die im Nahverkehr eingesetzt werde. Wie sich damit allerdings die Frage der nicht zugängigen Toiletteanlagen rechtfertigen ließe, blieb unbeantwortet. Die Firma Bombardier antwortete, dass diese Züge seit langem verkauft würden und es nie Proteste gegeben hätte.

Die Anfragen der ÖAR bei ausländischen Organisationen, wie etwa beim deutschen Verband der Körperbehinderten (VdK), ergaben eine andere Aussage: „Die Garnituren sind wegen mangelhafter Funktionalität untauglich!“ Das BMVIT als zuständige Aufsichtsbehörde reagierte mit einer kryptischen Aussage. Dass es auch anders geht, zeigt etwa ein europäisches Beispiel aus Schweden, wo der „Arlander-Express“, der den Flughafen mit dem Stockholmer Zentrum verbindet, selbstverständlich rollstuhlzugänglich ist.

Probleme vor allem für seh- und hörbehinderte Menschen bringt die Eisenbahnkreuzungsverordnung (EKV) mit sich, wie Wolfgang Kremser, Sprecher der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Verkehrssicherheit visuell behinderter Verkehrsteilnehmer (ÖAVV) ausführte, denn sie bietet für diese Gruppe der VerkehrsteilnehmerInnen nicht die erforderliche Sicherheit beim Überqueren von Eisenbahnkreuzungen. Eine Novelle steht bevor, aber es ist bis dato nicht gelungen, das BMVIT von der Notwendigkeit der Einbeziehung von Interessenverbänden behinderter Menschen zu überzeugen.

Der bei der Pressekonferenz anwesende Pressevertreter der ÖBB zeigte sich einsichtig und versprach, die dargelegten Probleme in der ÖBB zu kommunizieren.

Gleichstellung ist keine leere Worthülse, sondern in ihren Grundzügen im Artikel 7 der österreichischen Bundesverfassung dargelegt: „Kein Mensch darf aufgrund seiner Behinderung benachteiligt werden!“ Die ÖBB und das BMVIT sind aufgefordert, sich diesen Artikel ins Stammbuch zu schreiben.

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