Örtchensuche nach Artikel 7 Bundesverfassungsgesetz

"Drunt im Burgenland steht ein Bauernhaus so hübsch und fein ..."

Nur das zugehörige für RollstuhlfahrerInnen benutzbare stille Örtchen sucht man vergeblich. Unser Verein „Freunde der Rehabilitationshunde Österreichs“ plante einen Ausflug nach Mönchhof ins Dorfmuseum.

Für die blinden Hundeführer gibt es eine eigene Führung, bei der sie die ausgestellten Gegenstände betasten können, für das rollstuhlfahrende Mitglied wurde ein Transport ab Bruck an der Leitha organisiert (so weit kann man mit dem Zug von Wien kommend fahren, die übrigen Bahnhöfe haben natürlich keine Hebeinrichtung !!). So weit, so gut.

Über die praktische transportable Holzrampe kommt die Rollstuhlfahrerin sogar in das Gasthaus (wir sind ja ein findiger Verein). Aber … wo gibt es ein rollstuhlzugängliches Örtchen? Vielleicht gar noch mit Haltestange …

Also wurde das Telefon in Gang gesetzt. Gasthaus Frank – Toilette leider im Keller. Dorfmuseum – leider nein, aber wenn wir einmal umbauen, werden wir das berücksichtigen.
Anfrage beim Gemeindeamt nach dem Orte eines Örtchens – ach ja, das ist wirklich ein Problem. Vielleicht das Kneippkurhaus Marienkron? Die Schwestern bedauern. Wir würden ja gerne, aber leider haben wir nicht … Die Frage nach behinderten Gästen blieb eher unbeantwortet.

Vielleicht das Rehabilitationszentrum St. Andrä? 24 km Fahrt durch den Seewinkel aufs Örtchen wäre schon wieder ein Ausflug für sich…

Die Fahrt hat sich nunmehr auf 6 km insgesamt reduziert (also „fast“ nebenan). Das evangelische Gemeindezentrum Gols besitzt nämlich ein rollstuhlzugängliches Örtchen, die Frau Pfarrer bot sofort an, den Schlüssel an einer für uns jederzeit erreichbaren Stelle zu deponieren.

Wenn nicht zufällig eine unserer Helferinnen evangelisch wäre und nicht zufällig im Nordburgenland zu Hause wäre und nicht zufällig die Idee mit dem Gemeindezentrum Gols gehabt hätte (die Aufzählung der weiteren Zufälle würde zu lange dauern), dann – müßte unser rollstuhlfahrendes Mitglied zu Hause bleiben.

Von solchen Zufällen steht aber nichts im Artikel 7 der Bundesverfassung (Antidiskriminierungsbestimmung), die bekanntlich (zumindest theoretisch) auch im Burgenland Geltung hat (haben sollte?).

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