„Österreich braucht ein Behindertengleichstellungsgesetz“

Österreich ist Nachzügler in Europa.

Jagd nach dem Recht
Krispl, Ulli

„In Österreich werden qualifizierte behinderte Menschen nach wie vor mit Berufsverboten diskriminiert; so dürfen blinde JuristInnen in Österreich weder Richter noch Staatsanwalt werden, und das, obwohl in Deutschland derzeit rund 60 blinde JuristInnen dem Richterstand – sogar als Höchstrichter – angehören. Aber auch der Zugang zum Lehramt wird behinderten Menschen immer wieder willkürlich verwehrt. Grund für diese Diskriminierungen in Österreich sind Vorurteile, Ignoranz und Uninformiertheit der Gesellschaft“, sagt Mag. Michael Krispl vom Verein Blickkontakt und Sprecher des Forums Gleichstellung.

„Ein Behindertengleichstellungsgesetz muss mit solchen und vielen anderen Diskriminierungen und Benachteiligungen behinderter Menschen endgültig Schluss machen und durchsetzbare Rechte auf chancengleiche und gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens schaffen“, fordert Krispl.

Martin Ladstätter, vom Verein BIZEPS: „Wir fordern daher von der nächsten österreichischen Regierung ein Behindertengleichstellungsgesetz, damit wir endlich Gleichstellung rechtlich durchsetzen können.“ Das Staatsziel der Gleichstellung in der österreichischen Verfassung ist eine Willenserklärung. Ladstätter: „Dieses Ziel ist aber so lange zahnlos, solange die Gleichstellung nicht ihren Niederschlag in gesetzlichen Bestimmungen gefunden hat. Wir fordern zunächst die Einsetzung einer Arbeitsgruppe im Bundeskanzleramt/Verfassungsdienst, die sich der Erarbeitung eines Behindertengleichstellungsgesetzes widmen soll.“

Eduard Riha, Generalsekretär der ÖAR: „Wir haben Bauordnungen, die teilweise tauglich sind. Aber sie werden häufig nicht umgesetzt. Da es keine Sanktionen und keine klagbaren Tatbestände gibt, sind die Gesetze zahnlos.“ Und er bringt ein anderes Beispiel: „Was als Schutz gedacht ist, wirkt in der Praxis als Schikane: Ein blinder Mensch braucht für jeden simplen Vertrag einen Notariatsakt. Das ist umständlich, teuer und zeitaufwendig.“

Aufgrund dieser Umstände haben die drei vor zehn Tagen die „Bewegung Artikel 7“ ins Leben gerufen. Dieser Bürgerrechtsgruppe haben sich in der Zwischenzeit weitere Personen angeschlossen.

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