ÖZIV: Studie zur (baulichen) Barrierefreiheit veröffentlicht

ÖZIV publiziert Studienergebnisse im Internet

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Ab sofort steht die Studie „Wo ein Wille da ein Weg? Studie zur baulichen Barrierefreiheit in Betriebsstätten von Unternehmen und Nonprofit Organisationen in Österreich“ kostenlos zur Verfügung. Die Studie zeigt interessante Ergebnisse zur Barrierefreiheit und beleuchtet die Situation von Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt.

Unternehmen stehen der Anstellung von Menschen mit Behinderung eigentlich positiv gegenüber, nehmen aber vor Neuanstellungen aus mehreren Gründen Abstand: Unkenntnis über das Knowhow und die Fähigkeiten von Menschen mit Behinderung und der erhöhte Kündigungsschutz sind die Motive, die Unternehmen primär gegen die Anstellung behinderter Menschen anführen.

Umdenken beim Kündigungsschutz

Beim erhöhten Kündigungsschutz fordert der ÖZIV schon seit längerem ein Umdenken.

„Gerade in wirtschaftlich schlechten Zeiten sollte an Änderungen beim erhöhten Kündigungsschutz für Menschen mit Behinderung gedacht werden, um Unternehmen verstärkt zur Einstellung von Menschen mit Behinderung zu bewegen. Bei neu begründeten Arbeitsverhältnissen könnte der erhöhte Kündigungsschutz erst nach drei Jahren einsetzen. Gleichzeitig muss evaluiert werden, ob diese Maßnahme dazu führt, dass mehr behinderte Menschen dauerhaft beschäftigt werden. Wenn dies der Fall ist, sollten alle maßgeblichen Player (Politik, Ministerien, Interessensvertretungen von Menschen mit Behinderung, WKO, AK etc.) gemeinsam überlegen, ob der erhöhte Kündigungsschutz nicht erst nach einer bestimmten Dauer eines aufrechten Arbeitsverhältnisses einsetzen könnte. Der erhöhte Kündigungsschutz in bestehenden Arbeitsverhältnissen darf aber nicht angetastet werden!“, regt der Präsident des ÖZIV Klaus Voget an.

Menschen am Arbeitsmarkt nach Fähigkeiten einsetzen

Weiters stellen Firmen – so die neue Studie – gerade in Zeiten der Wirtschaftskrise überdurchschnittliche Erwartungen an ihre Mitarbeiter. Und diese werden – so das Vorurteil mancher Firmeninhaber – von behinderten Menschen oft nicht erfüllt.

„Hier gibt es offensichtlich falsche Bilder über behinderte Menschen in den Köpfen einiger, die wir richtig stellen müssen. Denn Menschen mit Behinderung ganz einfach eine geringe Leistungsfähigkeit zu attestieren, ist eine unsachgemäße Verallgemeinerung. Es muss immer im Einzelfall geprüft werden, ob eine  Bewerberin oder ein Bewerber die Fähigkeiten hat, einen Job gut zu machen. Eine Behinderung darf dabei kein K.O- Kriterium sein. In diesem Zusammenhang appelliere ich an alle behinderten Menschen sich von Rückschlägen bei Bewerbungen nicht entmutigen zu lassen und sich immer wieder zu bewerben.“

Barrierefreiheit in Betrieben

Barrierefreiheit ist ein Thema, mit dem sich Unternehmen auseinandersetzen. Die Bereitschaft von Unternehmen in Barrierefreiheit zu investieren ist gegeben: Allerdings wird hier der barrierefreien Gestaltung von Kundenbereichen der Vorrang gegenüber der barrierefreien Gestaltung von Betriebsflächen und Mitarbeiterbereichen eingeräumt. Aus der Studie geht hervor, dass es aus Sicht der Unternehmen nicht nur bauliche sondern wirtschaftliche Gründe sind, die gegen eine Integration von Menschen mit Behinderung in die Arbeitswelt sprechen.

Lösungsansätze

Das Autorenteam erarbeitete auch konkrete Handlungsempfehlungen, um bestehende Barrieren abzubauen: Dabei reicht das Spektrum der vorgeschlagenen Maßnahmen von verstärkten Informationsmöglichkeiten für KMU’s und NPO’s über Förderungsmöglichkeiten bis zur Erarbeitung alternativer Vorschläge zum Kündigungsschutz.

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