Das Bundeskanzleramt hat heute gemäß ORF-Gesetz den Vorsitzenden des ORF-Publikumsrates über die künftige Zusammensetzung des ORF-Publikumsrates informiert.
Dem Vorsitzenden des Publikumsrates, Mag. Hans Preinfalk, obliegt die Einberufung der konstituierenden Sitzung des neuen ORF-Publikumsrates.
Gemäß § 28 Abs. 3, 4 und 11 des ORF-Gesetzes wird sich der zu konstituieren habende Publikumsrat des ORF wie folgt zusammensetzen:
Gemäß § 28 Abs. 11 iVm Abs. 4 des ORF-Gesetzes hat der Bundesminister für die jeweiligen Bereiche folgende Mitglieder bestellt:
… für den Bereich „behinderte Menschen“: Mag. Erich FENNINGER …