Die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts in Berlin hat einer Geschäftsfrau den Führerschein entzogen.
Die mit 60 Knöllchen verwarnte Parksünderin hatte ihren Wagen immer wieder auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen abgestellt. „Berlins Straßen sind keine rechtsfreien Räume, in denen sich jeder austoben kann“, schrieb dazu heute die Berliner Morgenpost.
Der Geschäftsfrau bescheinigten die Richter nach 60 Parkverstößen in zehn Monaten fehlende charakterliche Voraussetzungen zum Führen eins Kraftfahrzeuges. Erschwerend wertete das Gericht, dass die 30-Jährige ihren Wagen dabei immer wieder auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen abgestellt hatte. Selbst wiederholte Belehrungen durch Polizeibeamte hatten die Parksünderin nicht beeindruckt.
Gegenüber dem Gericht gab die Frau an, sie habe die Verstöße nicht selbst begangen, bei ihrem Wagen handele es sich um ein Firmenfahrzeug, dass auch von anderen Personen benutzt werde. An dem Beschluss der Kammer zum Entzug des Führerscheins änderte dies jedoch nichts.