Sozialausschuss spricht sich einstimmig für Anspruch auf Heimopferrente unabhängig von Partner:inneneinkommen aus
Die fünf Parlamentsparteien haben einen gemeinsamen Antrag zur Novellierung des Heimopferrentengesetzes eingebracht. Einen Anspruch auf eine Heimopferrente haben Personen, die als Kind in einem Heim, in einer Pflegefamilie oder in Einrichtungen wie Heilanstalten und Psychiatrien misshandelt bzw. missbraucht wurden.
Mit den Neuerungen können künftig auch dauerhaft arbeitsunfähige Personen, die keinen Anspruch auf Sozialhilfe haben, weil ihr Partner bzw. ihre Partnerin zu viel verdient, dennoch eine Heimopferrente erhalten, sofern sie die weiteren Voraussetzungen für diese staatliche Leistung erfüllen (3069/A).
Sie mussten bisher bis zum Regelpensionsalter warten, um die Rente zu erhalten. Nun soll die Rente an sie rückwirkend mit Inkrafttreten der Gesetzesnovelle ausbezahlt werden, sofern ein Antrag innerhalb eines Jahres ab Kundmachung gestellt wird.
Weiters wird nun ein Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) berücksichtigt. Der OGH hat festgestellt, dass eine individuell vereinbarte bzw. gerichtlich zuerkannte individuelle Entschädigungsleistung dem Bezug einer Heimopferrente nicht entgegensteht. Mit der Gesetzesänderung wird nun klargestellt, dass für Heimopfer, die eine individuelle Entschädigungsleistung erhalten haben, künftig die gleichen Regeln für Anspruchsprüfungen gelten, wie für Heimopfer, die eine pauschalierte Leistung bekommen haben.
Die SPÖ hat bereits früher die Forderung nach der Behebung von Ungleichbehandlungen im Heimopferrentengesetz in einem eigenen Antrag erhoben. SPÖ-Abgeordnete Sabine Schatz wies darauf hin, dass die Volksanwaltschaft in einem Bericht aufgezeigt habe, dass eine diskriminierende Unterscheidung zwischen Alleinstehenden und in Partnerschaft lebenden Heimopfern gemacht werde (2624/A(E)).
Sabine Schatz (SPÖ) zeigte sich zufrieden, dass aufgrund der Hinweise der Volksanwaltschaft zu den Heimopferrenten ein gemeinsamer Antrag aller Fraktionen zustande gekommen ist.
Dem schlossen sich Heike Grebien (Grüne), Gerald Loacker (NEOS) und Christian Ragger (FPÖ) an. Für Ragger war es wichtig, Ungleichbehandlungen zu beenden. Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP) unterstrich, dass mit der Regelung individuell vereinbarte Entschädigungsleistungen erhalten bleiben und dass bereits abgeschlossene Verfahren nicht neu aufgerollt werden müssen.
Sozialminister Johannes Rauch äußerte sich erfreut über die Einstimmigkeit des Beschlusses, da er ein wichtiges Signal an die Gruppe der Betroffenen sei, dass ihre Anliegen breite gesellschaftliche Unterstützung haben.