Die Presse: Die Gebärdensprache wird künftig vor Gerichten anerkannt. Dies hat der Nationalrat am Mittwoch beschlossen.
„Die Presse“ berichtet: „Ab 1. Jänner können Gehörlose vor Gericht einen Gebärdensprachen-Dolmetsch auf Kosten des Bundes in Anspruch nehmen. Dies gilt auch dann, wenn der Gehörlose im Verfahren schuldig gesprochen wird.
Die entsprechenden Änderungen in der Straf- und Zivilprozeßordnung wurden gestern, Mittwoch, vom Nationalrat beschlossen – mit den Stimmen aller fünf Parlamentsparteien.“