Die Diskussion geht weiter.
Nachdem der Behindertensprecher der ÖVP, Dr. Franz-Joseph Huainigg, am 4. Februar 2004 eine Petition zur Streichung der eugenischen Indikation im Parlament eingebracht hatte, meldete er sich auch im Standard vom 8. März 2004 zu Wort: Die pränatale Rasterfahndung nach behindertem Leben und der gesetzlich sanktionierte Freibrief, „verdächtige“ Föten bis unmittelbar vor der Geburt abtreiben zu dürfen, erkennt Huainigg als „unerträgliche Diskriminierung behinderter Menschen“.
Die gültige Gesetzeslage sieht ja vor, dass die sogenannte Drei-Monats-Frist bei einer diagnostizierten Behinderung des Fötus nicht gilt – ein behindertes Kind darf also bis zum neunten Schwangerschaftsmonat abgetrieben werden.
Interessensvertretungen behinderter Menschen kämpfen seit Jahren dafür, dass diese schwere Diskriminierung behinderten Lebens aus dem § 97 des österreichischen Strafgesetzbuches eliminiert wird. Leider sind gerade die Fronten zur Frauenbewegung mittlerweile derart verhärtet, dass jegliche Diskussion über eine Abänderung des § 97 StGB als Versuch, die Fristenregelung umstoßen oder gar abschaffen zu wollen, diskreditiert wird.
Sollte es aber tatsächlich einmal ernst werden in diesem Land mit einem umfassenden Gesetz, das die Gleichstellung behinderter Menschen in allen Lebensbereichen regelt, so wird letztlich niemand an einer Diskussion über die sogenannte Eugenische Indikation vorbeikommen.