Pflegegeld: Behinderte Kinder bleiben weiter auf der Strecke

Vorausscheidung gewonnen! Mit diesem Artikel gewann Robert Fischer im Rahmen der Aktion "Zeitunglesen kann Dein Gewinn sein" die Vorausscheidung bei den Salzburger Nachrichten.

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Vielleicht gelingt es ihm, beim Finale in Wien auf einen der Plätze zu kommen; wir halten ihm jedenfalls die Daumen! Hier Teile seines Aritkels aus den Salzburger Nachrichten:

Das neue Pflegegeldgesetz hat Lücken – „Erster Schritt in die richte Richtung“

Das Bundespflegegeldgesetz, das am 1. Juli 1993 rechtswirksam werden soll, wird von den Politikern der beiden Großparteien als ein großartiger sozialer Coup gefeiert. Jedoch sollen wesentliche Mängel dieser Vorlage nicht mehr geändert werden. So die Ausgrenzung schwerstbehinderter Kinder mit erhöhtem Pflegeaufwand unter drei Jahren.

Sie sind auf ständige Hilfe und Betreuung angewiesen, brauchen wesentlich mehr Aufmerksamkeit seitens der Eltern und können nicht so leicht in Betreuung gegeben werden wie nichtbehinderte Kinder. Die zusätzlichen Mehraufwendungen machen mehr aus, als durch die erhöhte Familienbeihilfe wieder hereinkommt. Dieses bekommt man im Gegensatz zum Pflegegeld ab dem Zeitpunkt, wo die Behinderung des Kindes festgestellt wird.

In diesem Gesetz, das acht Milliarden Schilling jährlich kosten wird, ist kein Platz für die zusätzlichen 51 Millionen Schilling im Jahr für das Pflegegeld der unter dreijährigen pflegebedürftigen Kleinstkinder. So die Erläuterung der Verantwortlichen. Die Pressestelle des Sozialministeriums dazu: „Wir wissen, daß es Unterschiede in der Pflege und Betreuung zwischen behinderten und nicht behinderten Kindern unter drei Jahren gibt, diese jedoch nicht so gravierend sind, daß sie im Gesetzesentwurf einbezogen werden müssen.“ Weiters, daß „der Gesetzgeber als Gesamtes diese Unterschiede ausgleicht.“

Es gibt eine weitere Personengruppe, der das Gesetz die Unterstützung verwehren wird. Jene pflegebedürftigen Menschen, deren Betreuungsbedarf im Monat weniger als 50 Stunden und eine Minute ausmacht. Das entspricht einer Hilfskraft, die pro Tag mehr als eine Stunde und 42 Minuten arbeitet. Die Zeit die je Hilfsleistung verbraucht werden darf, ist im Gesetzesentwurf festgelegt.

Einkaufen oder Kochen alleine liegen unter dieser Grenze. Solche Hilfen müssen nach der jetzigen Vorlage aus der eigenen Tasche bezahlt werden.

Kritisiert werden neben den eingeschränkten Anspruchsvoraussetzungen auch die unklaren Qualitätskriterien für Pflegeheime.

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