Die schon vor der Sommerpause vom Nationalrat beschlossene Novelle zum Pflegegeldgesetz feierte Sozialministerin Lore Hostasch als "großartige Verbesserung".
Jetzt brachte ihr Ministerium eine Verordnung zur Begutachtung, die wesentliche Verschlechterungen bringen soll. Durch die Einführung von Begriffen wie „Teilhilfe“ oder „Teilinkontinenz“ wird den Gutachterärzten die Möglichkeit der niedrigeren Einstufung bei gleicher Behinderung eingeräumt.
Auch wurden weder die Bedürfnisse der geistig behinderten noch der psychisch beeinträchtigten Menschen ausreichend berücksichtigt. Gehörlose bleiben nach wie vor ausgeschlossen.
„Diese Verordnung greift derart restriktiv in das Gesetz ein, daß die Interessenvertretung ernsthaft überlegt, sie auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüfen zu lassen“, so der Präsident des Behindertendachverbandes Klaus Voget. Doch er glaubt nicht, „daß es sich der Nationalrat so ohne weiters gefallen läßt, daß ein Gesetz durch Ministerverordnung derart grundlegend verändert wird“.