Der Justizminister will etwas dagegen unternehmen, den rechtswidrigen Zustand der nichtvorhandenen Einklagbarkeit des Pflegegeldes (Stufe 3 bis 7) ein Ende zu setzen.
In einer parlamentarischen Anfragebeantwortung der Grünen teilte er mit, er werde auf Beamtenebene nach Möglichkeiten suchen lassen, welche Überprüfungsmöglichkeiten für die Stufen 3 bis 7 eröffnen.
Es ist zu hoffen, daß im Interesse der vielen schwerbehinderten Menschen, welche von den Kostenträgern absichtlich zu niedrig eingestuft worden sind, recht bald eine praktikable Lösung gefunden wird.