PID-Verordnung im Bundesrat – Lebenshilfe fordert Nachbesserungen

Der deutsche Bundesrat stimmt am 1. Februar 2013 über die Verordnung zur Präimplantationsdiagnostik (PID) ab. Die Verordnung regelt, unter welchen konkreten Bedingungen Tests an im Reagenzglas erzeugten Embryonen zulässig sind.

Forscherin
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Die Lebenshilfe appelliert an den Bundesrat, dass das im Sommer 2011 verabschiedete Gesetz zur Regelung der PID durch die Verordnung nicht entwertet wird.

Wie die Berliner Zeitung heute berichtete, zeichne sich nach monatelangem Streit zwischen Bundesregierung und Ländern eine Einigung ab. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr habe der Forderung zugestimmt, die Zahl der Zentren zur Durchführung der PID zu begrenzen.

Die Lebenshilfe-Vorsitzende, Ulla Schmidt, hatte kürzlich in einer Pressemitteilung gefordert, dass die Zahl der Zentren, an denen eine PID vorgenommen werden kann, eingeschränkt wird. „Auch eine Begrenzung der Ethikkommissionen ist nötig, damit eine möglichst einheitliche Entscheidungspraxis gewährleistet werden kann und es nicht zu einem ‚Kommissions-Tourismus‘ kommt“, so Schmidt.

Außerdem fordert die Lebenshilfe eine Regelung, die eine wirksame Kontrolle des Parlaments darüber ermöglicht, aufgrund welcher Diagnosen PID-Maßnahmen durchgeführt wurden. „Wir setzen darauf, dass der Bundesrat bei seiner Abstimmung verantwortungsbewusst mit der Absicht des Gesetzgebers umgeht und den Verordnungsentwurf umfassend nachbessert“, sagt die Vorsitzende der Lebenshilfe.

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