Positive Grundtendenz, aber Menschen mit Behinderungen müssen warten

Klagsverband legt Stellungnahme zum Oberösterreichischen Anti-Diskriminierungsgesetz vor

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Für Menschen mit Behinderungen heißt es auch in Oberösterreich „bitte warten“. In einer aktuellen Stellungnahme zum Oberösterreichischen Anti-Diskriminierungsgesetz kritisiert der Klagsverband, dass keine Etappenpläne zur Herstellung von Barrierefreiheit vorgesehen sind.

„Das Land Oberösterreich will sich hier nicht auf verbindliche Termine festlegen“, beanstandet Volker Frey, Generalsekretär des Klagsverbands den Gesetzesentwurf. Weiters regt er die Einführung von Schlichtungsverfahren an. Dazu Frey: „Außergerichtliche Lösungen bringen für die Betroffenen meist befriedigendere Ergebnisse als Gerichtsverfahren. Das zeigen die Erfahrungen mit dem Behindertengleichstellungsgesetz auf Bundesebene.“

Insgesamt lasse der Gesetzesentwurf aber eine „positive Grundtendenz“ erkennen, so Frey. „In die Novelle wurden einige Anregungen aufgenommen, die in der Vergangenheit von NGO-Seite eingebracht wurden“, erklärt er. Der Gesetzesentwurf gebe nur bei einigen wenigen Punkten Anlass zur Kritik.

Dazu gehöre ein Aspekt, der ebenfalls Menschen mit Behinderungen betreffe: Die Antidiskriminierungsstelle des Landes soll im Zuge der Gesetzesnovelle in Zukunft die Durchführung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen überwachen. Um dieser Aufgabe nachzukommen, müsse die Stelle laut UN-Konvention auch mit VertreterInnen der Zivilgesellschaft besetzt sein.

Ein weiterer Kritikpunkt bewege sich im juristisch-technischen Bereich: Die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen sei im Gesetzesentwurf nicht ausdrücklich verboten. Dadurch fehle auch die rechtliche Grundlage, um Betroffene bei diesen Formen der Ungleichbehandlung zu entschädigen, erklärt Volker Frey.

Die Stellungnahme zum Oberösterreichischen Anti-Diskriminierungsgesetz steht im pdf-Format und als Word-Dokument zum Download zur Verfügung.

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