Preisvergleiche bringen auch Hörgerätemarkt zum Beben

Hartlauer gewinnt erste Runde im Hörgeräte-Rechtsstreit!

Piktogramm Schwerhörigkeit
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Seit einigen Monaten bietet Hartlauer österreichweit in sechzehn Schwerpunktgeschäften Hörgeräte an. Wie könnte es anders sein, erheblich billiger als die Konkurrenz.

So mußte ein Kunde bei der Fa. Neuroth, einem der arrivierten Hörgeräteanbieter ATS 43.680,– bezahlen, bei Hartlauer nur ATS 22.944,–, das heißt er ersparte sich bei Hartlauer bei vollautomatischen Im-Ohr Hörgeräten inklusive Otoplastik ATS 20.736,–.

Mittels vergleichender Werbung machte Hartlauer diese Tatsache bekannt, was prompt zur Reaktion führte. Die Fa. Neuroth richtete einen Brief an alle HNO-Ärzte, indem stand, daß bei Hartlauer verkaufte Geräte keine richtigen Hörgeräte seien und beantragte beim Landesgericht für Zivilrechtssachen in Graz eine einstweilige Verfügung, daß Hartlauer die vergleichende Werbung einzustellen hätte.

Hartlauer konterte und beantragte beim oben genannten Gericht, dass Neuroth seinerseits es verboten werden solle, geschäftsschädigende Aussagen zu machen. Das Ergebnis: Das Landesgericht für Zivilrechtssachen in Graz wies das Begehren der Fa. Neuroth ab, daß Hartlauer die vergleichende Werbung einstellen solle und Hartlauer darf weiter werben.

Dem Antrag von Hartlauer auf einstweilige Verfügung, daß die Fa. Neuroth keine Briefe unwahren Inhalts an die HNO-Ärzte senden dürfe, wurde stattgegeben. Den Ausschlag für diese Entscheidung dürfte gegeben haben, daß nach Vorlage der Prüfberichte des DHI (Deutsches Hörgeräte Institut) in Lübeck der gewerberechtliche Geschäftsführer der Fa. Neuroth bei seiner Einvernahme vor Gericht zugeben mußte, daß das Hartlauer Hörgerät technisch hochwertiger ist, als das von Neuroth angebotene Gerät.

Dazu ein wörtliches Zitat aus dem Gerichtsakt: „Dass das Hörgerät der beklagten Partei wegen der Mehrkanaligkeit gegenüber dem einkanaligen Gerät der klagenden Partei höherwertig ist, hat selbst die zweitbeklagte Waltraud Schinko-Neuroth anlässlich ihrer Einvernahme zugegeben.“

Damit scheint einem Siegeszug von Hartlauer Hörgeräten am österreichischen Markt nichts mehr im Wege zu stehen.

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