ÖVP-Gesundheits- und Behindertensprecher sehen in Argumenten der Bioethikkommission Grundlagen, die jedoch weiterer Diskussion bedürfen? Parlamentarische Enqueten und Gesamtsicht notwendig
Die heute präsentierten Ausarbeitungen der Bioethik-Kommission zum Thema Fortpflanzungsmedizin sind sehr umfangreich und legen verschiedenste Argumente vor, die erst genau studiert werden müssen.
Die Kommission ist uneins
Mit unveränderter Mehrheitsposition plädiert die Bioethikkommission beim BKA, wie bereits in ihrer Stellungnahme 2004, für eine weitgehende Liberalisierung der Rechtslage zur Fortpflanzungsmedizin. In einem zweiten Votum zeigt ein Teil der Kommission die ethischen Implikationen eines solchen Schrittes auf.
„Vorschnelle politische Festlegungen oder Schlussfolgerungen sind daher nicht seriös, vor allem dort nicht, wo es um die Würde des Menschen geht“, sagen ÖVP-Behindertensprecher Franz Joseph Huainigg und ÖVP-Gesundheitssprecher Erwin Rasinger heute in einer ersten gemeinsamen Reaktion auf die Pressekonferenz der Bioethikkommission.
Im gesamten Biomedizinischen Kontext gäbe es zahlreiche wichtige ethische Themen wie etwa Kind-als-Schaden, Leihmutterschaft, Stammzellen-/Embryonenforschung, Hospiz- und Palliativversorgung und die Ratifizierung der Biomedizin-Konvention, die umfassend und gesamthaft betrachtet werden müssen.
„Medizin-ethische Grundsatzentscheidungen sollen nur nach breiter parlamentarischer und gesellschaftlicher Diskussion getroffen werden. Die Bioethik-Kommission hat dazu einen relevanten Beitrag geleistet. Wir streben zur Vertiefung und Verbreiterung der Diskussion die Abhaltung parlamentarischer Enqueten an, in die nicht nur Experten sondern auch betroffene Gruppen mit eingebunden werden sollten“, so Rasinger. Diese Enqueten sollen ebenfalls noch in diesem Arbeitsjahr stattfinden, insbesondere zur
- Ratifizierung der Bio-Medizin-Konvention
- Fortpflanzungsmedizin
- Hospiz- und Palliativversorgung.
„Im Vordergrund der Diskussion muss vor allem der Schutz des Lebens stehen. Man muss den Menschen klar machen, dass Behinderung nicht immer Leid, Schmerz und Tristesse bedeutet. Ein behindertes Leben ist kein Schadensfall sondern eine Bereicherung der Gesellschaft“, betont der ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderung Huainigg.
„So sensible und wichtige Themen brauchen vor der politischen Entscheidung eine umfassende Behandlung und Diskussion. Grundsätzlich ist der ethische Diskurs mit besonderem Bedacht zu führen, bei der auf eine Gleichstellung von behinderten und nicht-behinderten Menschen zu achten ist. Ein Argument zählt ja nicht mehr, wenn es von einer größeren Zahl von Personen vertreten wird“, schließt Huainigg.