Rauch: Deutliche Akzente für gelebte Inklusion im kommenden Jahr

Budget für Menschen mit Behinderungen wächst 2023 auf 340 Millionen Euro, 50 Millionen Euro zusätzlich für Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Johannes Rauch
Land Vorarlberg

Anlässlich des heutigen 29. internationalen Tags der Menschen mit Behinderungen blickt Sozialminister Johannes Rauch auf die Fortschritte des letzten Jahres zurück und blickt zugleich auf geplante Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen im kommenden Jahr.

Das Sozialministerium stellt für 2023 deutlich mehr Budget für Menschen mit Behinderung bereit. Insgesamt stehen 340 Millionen Euro für die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zur Verfügung, das sind 30 Millionen Euro mehr als heuer.

Mit den zusätzlichen Mitteln soll im Jahr 2023 auch ein Schwerpunkt auf die Verbesserung der beruflichen Teilhabe von Frauen mit Behinderungen gelegt werden.

“Als Sozialminister ist es mein Ziel, für Chancengleichheit zu sorgen. Ein Herzensanliegen ist für mich dabei auch eine Verbesserung der gesellschaftlichen und beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung, weshalb es mich freut, dass wir in den kommenden Jahren deutlich mehr finanzielle Mittel zur Umsetzung dieses Auftrags zur Verfügung haben”, so Sozialminister Johannes Rauch.

Ein besonderer Fokus wird im Jahr 2023 auch auf die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Behinderung 2022–2030 gelegt, der nach intensiver Arbeit unter Einbindung der Länder, aller Bundesministerien und Vertreter:innen von Menschen mit Behinderungen im Juli 2022 im Ministerrat beschlossen wurde.

Der NAP Behinderung II bildet für die Zeit bis 2030 die zentrale Strategie zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Österreich. Für die Förderung von Projekten, die der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention dienen, werden in den Jahren 2023 und 2024 jeweils 50 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt.

Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen durch das Barrierefreiheitsgesetz

Die Barrierefreiheitsanforderungen von Computern, Smartphones, E-Books, Bankomaten, Fahrkartenautomaten, E-Banking und weiteren Produkten und Dienstleistungen müssen künftig nach einem EU-weiten, einheitlichen Standard verbindlich festgeschrieben werden.

Dies ermöglicht insbesondere blinden, sehbehinderten und gehörlosen Personen, vor allem auch vielen älteren Menschen, IT-Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu nutzen. Für diese Umsetzung hat das Sozialministerium ein neues Barrierefreiheitsgesetz ausgearbeitet und den Gesetzesentwurf im Herbst begutachten lassen.

Aktuell werden die Stellungnahmen zum Begutachtungsverfahren aufgearbeitet und eine Regierungsvorlage erarbeitet, die zeitnah im Ministerrat und im Parlament beschlossen werden soll.

„Durch all diese Maßnahmen setzen wir zentrale Meilensteine für die Behindertenpolitik der nächsten Jahre in Österreich. Trotzdem ist weiterhin ein zielgerichtetes und wirksames Handeln wichtig und notwendig, um den aktuellen Kurs beibehalten zu können“, bekräftigt Sozialminister Johannes Rauch.

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