Rauch-Kallat: Behinderte dürfen vom Staat nicht behindert werden

"Das sind nur zwei von einer Reihe von Diskriminierungen"

Maria Rauch-Kallat
ÖVP

„Obwohl sich die Republik zur Gleichstellung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens, bekennt, werden Behinderte heutzutage oftmals vom Staat behindert. Deswegen werden wir im nächsten Nationalratsplenum eine Reihe von Anträgen einbringen, die einige dieser Diskriminierungen aufheben.“

Das sagte heute, Sonntag, ÖVP-Behindertensprecherin Generalsekretärin Abg. z. NR Maria Rauch-Kallat.

„Die Arbeitsgruppe zur ‚Überprüfung der Rechtsordnung hinsichtlich behindertenbenachteiligender Bestimmungen‘ hat eine Vielzahl von Defiziten aufgezeigt. Zum Beispiel dürfen Blinde nicht Trauzeugen bei Eheschließungen sein. Um diese faktische Benachteiligung zu beseitigen, werde ich zusammen mit dem Koalitionspartner einen Entschließungsantrag einbringen, der dies Blinden in Zukunft ermöglichen wird. Um den vom Justizminister befürchteten Mißbrauch auszuschließen, soll eine Regelung gefunden werden, die sicherstellt, daß nur einer von zwei Zeugen blind sein darf.“ führte Rauch-Kallat aus.

Ein weiterer Antrag soll der Problematik Abhilfe leisten, daß Blinde behördliche Schriftstücke ohne Inanspruchnahme von Hilfspersonen als solche unmöglich erkennen können, beziehungsweise von anderen Poststücken oder Werbesendungen unterscheiden können. Deswegen sollen in Zukunft Amts-Briefe mit einem ertastbaren Zeichen ausgestattet werden, damit sie als solche deutlich wahrnehmbar sind.

„Das sind nur zwei von einer Reihe von Diskriminierungen, die mit entsprechenden Gesetzesinitiativen aufgehoben werden müssen, damit der Staat mit gutem Beispiel vorangeht“, sagte Rauch-Kallat abschließend.

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