Rauch-Kallat: Gleichstellung von Behinderten noch nicht abgeschlossen

Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz wesentlicher Schritt für barrierefreie Gesellschaft

Maria Rauch-Kallat
ÖVP

„Wir sind nicht behindert – wir werden behindert“. Da dies von Menschen mit Behinderung oft so empfunden und artikuliert werde, habe man darauf das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) aufgebaut, sagte Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat am 24. März 2004 bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit ÖVP- Behindertensprecher Abg.z.NR Dr. Franz-Joseph Huainigg.

„Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz ist ein sehr wesentlicher Schritt in diese Richtung“, betonte die Gesundheitsministerin.

Ziel ist es eine barrierefreie Gesellschaft zu schaffen
SprecherIn: Ziel ist es eine barrierefreie Gesellschaft zu schaffen
Audioquelle: ÖVP

Ziel ist es eine barrierefreie Gesellschaft zu schaffen und zwar nicht nur Barrieren die sichtbar sind, sondern auch unsichtbare Barrieren. Barrieren sind nicht nur Stufen, sondern sehr ort auch die Bretter vor dem Kopf, die manchmal behinderten Menschen das Leben schwer macht.

Wir haben uns als ÖVP zum Ziel gesetzt eine gleichberechtigte Teilnahme zu ermöglichen. Es geht uns hier um ein zentrales Anliegen auch als eine christdemokratische Partei. Es geht hier um Bürger- und Menschenrechte für alle Menschen in unserer Gesellschaft und das Bundes-Behinderten-Gleichstellungsgesetz ist dazu ein wesentlicher Schritt.

Kernpunkt des Gesetzes sei die Gleichstellung von behinderten Menschen in allen Lebensbereichen. Weiters definiere das Gesetz mittelbare und unmittelbare Diskriminierung sowie Belästigung und ermögliche dem Einzelnen und der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR) rechtliche Schritte bei Verstößen gegen das Gesetz. Angehörige sowie Ehe- und Lebenspartner von behinderten Menschen seien auch vom Diskriminierungsschutz erfasst.

Neubauten und Neuanschaffungen, etwa neue öffentliche Gebäude oder öffentliche Verkehrsmittel, müssten in Zukunft nach Ö-Norm sofort barrierefrei gestaltet werden. Bei bereits bestehenden Gebäuden gelte eine Übergangsfrist von bis zu zehn Jahren, wobei Rauch-Kallat betonte, dass sie darauf hoffe, nicht alle zehn Jahre ausschöpfen zu müssen. Ein weiterer Kernpunkt sei auch die Einrichtung eines Behindertenanwaltes.

Nach dem derzeitigen Entwurf werde das Gesetz am 1. Jänner 2006 in Kraft treten. „Wir sind überzeugt, dass dieser Weg der richtige ist. Wichtige Stufen werden erklommen, um unserem Ziel näher zu kommen“, so Rauch-Kallat. Es werde aber eine laufende Weiterentwicklung und Verbesserung notwendig sein, um Schritt für Schritt eine tatsächliche Gleichstellung behinderter Menschen in allen Lebensbereichen zu erreichen.

„Die Bundesregierung unter Bundeskanzler Schüssel hat diese schwierige Aufgabe in Angriff genommen. Die Gleichstellung wird aber noch nicht als abgeschlossen betrachtet“, sagte Rauch-Kallat abschließend.

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