Rechnungshof-Bericht: Lebenshilfe fordert Rechtssicherheit für Pflegegeldbezieher

Einheitliches Begutachtungsverfahren verkürzt Wartezeiten

Germain Weber
Lebenshilfe Österreich

Mehr Rechtssicherheit und kürzere Wartezeiten für Pflegegeldbezieher fordert heute die Lebenshilfe Österreich und teilt damit die Kritik des Rechnungshof-Berichtes zum Pflegegeld. „Das derzeitige System ist dringend reformbedürftig, weil sich die Betroffenen einem regelrechten Begutachtungsmarathon unterwerfen müssen. Derzeit entscheiden verschiedene Stellen in den Bundesländern über das Pflegegeld, konkret 280 in ganz Österreich.

Monatelange Wartefristen, unterschiedliche Rechtsbeurteilungen und Unsicherheit sind für die Betroffenen untragbar“, kritisiert Lebenshilfe-Präsident Univ.-Prof. Dr. Germain Weber und setzt fort „Viel effizienter wäre es, wenn ein Gutachten für alle Verfahren und Leistungsträger verbindlich ist. Ein einheitliches Begutachtungsverfahren sorgt für bessere Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen und bringt zusätzlich eine Kostenersparnis.“

Ein einheitliches Begutachtungsverfahren würde auch das Problem der langen Wartezeiten in den Griff bekommen. „Es muss sichergestellt werden, dass die durchschnittliche Verfahrensdauer nicht mehr als zwei Monate beträgt“, fordert Weber.

Besonders dramatisch ist die Situation für Familien, die neben Pflegegeld und Familienbeihilfe kaum über eigene finanzielle Mittel verfügen, weil sie durch die Pflege ihrer Kinder mit Behinderungen keiner geregelten Arbeit nachgehen können. „Wenn hier Verzögerungen auftreten, hängen diese Familien finanziell förmlich in der Luft“, so Weber.

Zur Debatte über die Umwandlung von Pflegegeld in Sachleistung stellt sich die Lebenshilfe Österreich quer: „Der Zweck des Pflegegelds liegt darin, dass die Betroffenen ihre Pflege und Betreuung nach ihren eigenen und persönlichen Bedürfnissen organisieren können. Das Pflegegeld ist damit ein Garant für ihre Selbstbestimmung“, stellt Weber klar.

Selbstbestimmte Lebensführung ist ein Grundpfeiler der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Die Lebenshilfe Österreich weist einmal mehr darauf hin, dass das Pflegegeld seit seiner Einführung 1993 nur zweimal valorisiert wurde und daher den Kaufkraftverlust nicht mehr deckt.

Weber abschließend: „Wir fordern eine automatische jährliche Erhöhung des Pflegegeldes, gebunden an die Inflationsrate. Für die Begutachtung fordern wir ein einheitliches Verfahren, das zusätzlich zu den medizinischen Kriterien auch die soziale Dimension von Behinderung erfasst. Konkret bedeutet das, dass neben den ÄrztInnen auch Sachverständige aus anderen Bereichen bei der Begutachtung mitreden.“

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