Rechtliche Absicherung von Laienhilfe in Pflege und Persönlicher Assistenz ist unverzichtbar

Seit dem Aufkeimen der aktuellen Pflegedebatte werden die Betroffenenorganisationen nicht müde darauf hinzuweisen, dass Persönliche Assistenz oder ähnliche Formen von Unterstützung durch Laienkräfte unverzichtbar sind.

Selbstbestimmt-Leben-Initiative Oberösterreich
SLI Oberösterreich

Konsequent wird diese Forderung ignoriert und von der öffentlichen Debatte ausgeblendet, obwohl sich Persönliche Assistenz als mit öffentlichen Mitteln finanzierte Dienstleistung immer mehr etabliert.

Warum sich diese Form so bewährt ist einfach erklärt: Durch die Nicht-Spezialisierung der Laienkräfte, helfen sie bei der (pflegerischen) Grundversorgung, im Haushalt, im Garten, begleiten unterwegs, auch auf Urlaub und helfen bei der Kommunikation bei Sinnes- und Sprachbeeinträchtigung, kurzum – in fast allen Lebensbereichen. Die Diplomkrankenschwester wäscht die Wäsche nicht und geht auch nicht einkaufen. Eine Begleitung auf Urlaub ist ausgeschlossen und für die oft benötigte Hilfe beim Gang auf die Toilette mit beinhaltenden „pflegerischen Maßnahmen“ kann auch nicht jedes Mal eine Krankenschwester herbeigerufen werden.

Durch Laienhelfer kann auf fachpflegerische Hilfe nicht verzichtet werden, diese stehen jedoch nur selten zur Verfügung. Deshalb kommen Persönliche AssistentInnen leicht in Situationen, wo sie Hilfestellungen leisten sollen oder müssen, die sie eigentlich nicht dürften, auf die Assistenznehmer aber im Moment angewiesen sind. Das ist nun mal die Realität der Alltagspraxis behinderter Menschen und die darf nicht ignoriert werden.

Besonders pikant ist die Tatsache, dass es Betroffenen untersagt ist, die Verantwortung über ihren eigenen Körper zu übernehmen. Selbst eine schriftliche Erklärung darüber nützt angesichts der aktuellen Gesetzgebung nichts. Nur Angehörige dürfen jede Unterstützung leisten. Laienhelfer haften persönlich, da ihnen ihre Organisationen in der sie tätig sind auch nicht gestatten können ungesetzliches zu tun. Sie können in konkreten Situationen aber nicht einfach davonlaufen.

Das ist für Assistenznehmer und AssistentInnen ein unhaltbarer Zustand und muss dringend vor allem im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG) geändert werden. Dieses Berufsschutzgesetz für Fachkräfte hat als solches durchaus seine Berechtigung. Aber wo es unmittelbaren Bedürfnissen Betroffener entgegensteht, hat es diese Berechtigung nicht. Auch das Argument einer Qualitätssicherung für behinderte Menschen muss dem Gesetz in dieser Form abgesprochen werden, denn eine Pflege- und Unterstützungsleistung, die nicht stattfindet, hat keine Qualität.

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