Reform des Bestellverfahrens der Volksanwaltschaft gefordert

Amnesty International, BIZEPS und weitere Menschenrechtsorganisationen kritisieren das Auswahl- und Ernennungsverfahren der Volksanwaltschaft und fordern eine Reform.

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Keine öffentliche Ausschreibung, keine objektiven Auswahlkriterien und keine Mitbestimmung der Zivilgesellschaft – das kritisieren Menschenrechtsorganisationen wie zum Beispiel Amnesty International und BIZEPS am Auswahlverfahren für neue Volksanwält:innen.

In einem offenen Brief, der per E-Mail an den Hauptausschuss und an Abgeordnete des Volksanwaltschaftsausschusses und Verfassungsausschusses versendet wurde, fordern sie daher den Bestellmodus zu ändern.

Anlass dafür ist ein Vorschlag für die Nachfolge des derzeitigen Volksanwaltes Werner Amon, der am 7. Juli 2022 im Hauptausschuss des Nationalrates erstellt wurde.

Mehr Transparenz und Mitbestimmung

Das ist der Kern der Forderungen im offenen Brief. Die Änderung des Bestellmodus soll im Einklang mit den sogenannten Pariser Prinzipien erfolgen. Das sind Leitlinien zur Ausgestaltung von nationalen Menschenrechtsinstitutionen.

Auch werden Empfehlungen der Global Alliance for Human Rights Institutions mit einbezogen. Folgendes wird gefordert, wenn es um das Bestellverfahren der Volksanwaltschaft geht:

  • Breite und öffentliche Ausschreibung
  • Maximierung der Anzahl möglicher Kandidatinnen und Kandidaten aus einem breiteren Spektrum gesellschaftlicher Gruppen mit verschiedenen Bildungshintergründen
  • Förderung einer breiten Beteilung von Organisationen aus der Zivilgesellschaft am Auswahl- und Ernennungsverfahren
  • Auswahl und Ernennung auf der Grundlage vorher festgelegter, objektiver und transparenter Kriterien

Durch die Reform des Bestellverfahrens soll auch das Prinzip der Unabhängigkeit der Volksanwaltschaft weiter gestärkt werden. Insgesamt haben sich neben Amnesty International und BIZEPS noch 21 weitere Organisationen der Forderung angeschlossen.

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