Regierung von Ambulanzgebühr befreit

"heilloser Chaotik"

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„Suchte die Regierung eine politische Ambulanz auf, wäre sie logischerweise von der Ambulanzgebühr befreit, da ein Notfall aufgrund heilloser Chaotik vorliegt“ kommentiert Heinz Schneider, Präsidiumsmitglied der ÖAR, das aktuelle Treiben der Bundesregierung in Sachen Ambulanzgebühr.

Meinte Staatssekretät Dr. Reinhart Waneck noch Anfang der Woche, daß das Aufsuchen der Ambulanz bedingt durch einen Arbeitsunfall aufgrund der Notfallregelung (Notfall nur bei stationärer Aufnahme) gebührenfrei ist, kam er heute zur Überzeugung, daß der Arbeitsunfall in einer anderen Gesetzesmaterie geregelt sei und die Ambulanzgebühr nicht tangiert. Nicht er habe seine Meinung geändert, sondern die Frage sei jetzt richtig gestellt worden, begründete der Staatssekretär seine aktuelle Aussage.

Diese Kritik nimmt die ÖAR sehr ernst und versucht noch einmal eine für behinderte Menschen wichtige Frage konkret zu formulieren: „Warum werden behinderte Menschen, die Ambulanzen aufsuchen müssen, mit einer Gebühr belegt und damit bestraft, nur weil in Österreich 85% der Arztpraxen nicht barrierefrei zugänglich sind?“, so Schneider.

Sollte diese Frage nicht präzise genug formuliert sein, bitten wir um Nachsicht und um Kontaktaufnahme.

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