Die österreichische Praxis der Sachwalterschaft führt dazu, dass die Menschen meist für alle Lebensbereiche besachwaltert werden. Das verstößt gegen Art. 12 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (BRK).

Am 10. Oktober hat der Menschenrechtsausschuss einen Antrag von Albert Steinhauser (Grüne) angenommen, in dem der Nationalrat aufgefordert wird, der Justizministerin zu empfehlen, „dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zur Novelle des Sachwalterschaftsrechts vorzulegen, der vorsieht, dass zukünftig mit der Sachwalterbestellung kein Ausschluss der Geschäftsfähigkeit mit konstitutiver Wirkung verbunden ist.
Stattdessen soll die Geschäftsfähigkeit von besachwalteten Personen erhalten bleiben und die Möglichkeit eines Einwilligungsvorbehalts nach bundesdeutschem Modell geschaffen werden.“
Der Einwilligungsvorbehalt gemäß § 1093 des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sieht vor, dass betreute Personen zum Abschluss bestimmter Rechtsgeschäfte der Einwilligung einer BetreuerIn bedürfen. Damit würde die Selbstständigkeit der betroffenen Personen besser erhalten bleiben.
Weltweit gibt es unterschiedliche Modelle, wie Menschen, die bestimmte Geschäfte nicht ausreichend einschätzen können, bei der Entscheidung unterstützt werden können, ohne ihnen gleichzeitig die Geschäftsfähigkeit zu nehmen. Solche Modelle von „assisted decision making“ werden in vielen Staaten diskutiert oder existieren bereits etwa in Kanada, Großbritannien oder Schweden.
marianne schulze,
19.10.2012, 15:43
Der Einwilligungsvorbehalt ist nett, geht aber nicht weit genug.
@Ingrid: die Ausführungen von Hammarberg, sowie die Grundlagen der Unterstützten Entscheidungsfindung finden sich in deutscher Sprache in der Stellungnahme des Monitoringausschusses zum Thema „Unterstützte Entscheidungsfindung,“ siehe http://www.monitoringausschuss.at
Ingrid,
19.10.2012, 10:20
Zum Thema gab der Menschenrechtskommissar Hammarberg einen wichtigen Bericht heraus: WHO GETS TO DECIDE? Right to legal capacity for persons with intellectual and psychosocial disabilities Dieser ist hier verfügbar: https://wcd.coe.int/ViewDoc.jsp?id=1908555 Wie genau „supported decision-making“ in Schweden und in der kanadischen Provinz British Columbia funktioniert, kann im Zero Project Report nachgelesen werden (www.zeroproject.org) Liebe Grüsse Ingrid