Sallmutter fordert Schluss mit Unfallsteuerpfusch

Keine Steuerstrafe für Rehabilitation!

Eine Frau im Rollstuhl mit Gipsbein wird von einer Ärztin begutachtet.
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Eine sofortige und ersatzlose Rücknahme der Unfallrentenbesteuerungen fordert der Vorsitzende der Gewerkschaft der Privatangestellten, Hans Sallmutter. „Ein Gesetz, das mit jeder Reparatur schlechter wird, kann nur als Pfusch bezeichnet werden. Die alte Regelung war sozial ausgewogen und zweckbezogen, denn bei der Unfallrente handelt es sich um einen Ersatz für Schmerzensgeld und soll wie jedes andere Schmerzensgeld nicht besteuert werden.

Dies wurde bisher stets bei der Höhe der Rentenbemessung berücksichtigt, betonte der GPA-Vorsitzende. Betroffen sind neben den sozial schwachen Unfallrentnern auch jene, die es geschafft haben, nach einem Arbeitsunfall wieder Arbeit zu finden und jetzt neben dem Arbeitseinkommen auch für ihre Schmerzensrente Steuer zahlen müssen. Gerade für behinderte Angestellte kann das im kommenden Jahr zu Nachzahlungen von mehr als 100.000,- Schilling (bzw. 7.270,- Euro) führen, warnte Sallmutter.

In einer Reaktion auf die derzeit laufende Debatte um die mehrfach verunglückte Besteuerung der Unfallrenten forderte der Vorsitzende der Gewerkschaft der Privatangestellten die sofortige und ersatzlose Rücknahme dieses Gesetzes. Dies sei, so Sallmutter, technisch leicht durchführbar, da dafür nur ein parlamentarischer Abänderungsantrag der derzeit in Begutachtung befindlichen Novelle notwendig sei. „Mit den jetzt geplanten Maßnahmen wird hohe Rechtsunsicherheit geschaffen: Für wen gilt sie und bis wann? Muss man die Steuer zuerst zahlen und hat man dann einen Rechtsanspruch auf Rückerstattung? Oder ist man von der Willkür des Finanzamtes abhängig? Das sind nicht die Bausteine, auf denen ein Rechtsstaat gebaut sein sollte“, betonte der GPA-Vorsitzende.

Rehabilitation gefährdet Als Vorsitzender der Gewerkschaft der Privatangestellten müsse er jedoch in diesem Zusammenhang auf ein Thema hinweisen, das bisher in der Debatte zu kurz gekommen war, so Sallmutter. Es geht um das Problem, dass jene Unfallopfer, die auf Grund erfolgreicher Rehabilitation wieder in die Arbeitswelt integriert werden konnten, nunmehr die gesamte Unfallrente nach Ablauf des Kalenderjahres versteuern müssen, und zwar zum Grenzsteuersatz seines Erwerbseinkommens. Bei vielen behinderten Angestellten, so Sallmutter, werde das Finanzamt dann im kommenden Jahr 100.000,- Schilling oder mehr als Steuernachzahlung einfordern.

„Uns fragen jetzt schon viele Unfallopfer, ob es sich dann überhaupt noch lohnt, arbeiten zu gehen. Soll ich einem 34-jährigen querschnittgelähmten Arbeitsunfallopfer dann tatsächlich empfehlen, es wäre für ihn besser, seinen Beruf aufzugeben, weil er durch die zusätzliche Besteuerung fast alles verliert, was ihm nach Abzug der arbeitsbedingten Kosten noch überbleibt? Ist das die Integration behinderter Menschen in die Arbeitswelt, für die Schüssel, Grasser und Haupt stehen?“ stellte der GPA-Vorsitzende fest.

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