Schlichten und klagen – fünf Jahre Klagsverband

Angenommen, der barrierefreie Eingang zum Lieblingsrestaurant ist ständig versperrt.

Volker Frey und Martin Ladstätter im EMC 090417
BIZEPS

Als Rollstuhlfahrerin muss man jedes Mal mühsam nach Personal Ausschau halten, das die Tür endlich aufsperrt. Mündliches Ersuchen, den Eingang offen zu halten, fruchtet nichts: ein Fall für ein Schlichtungsverfahren auf Grund des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGStG) vor dem Bundessozialamt.

Am 17. April berichteten im Empowerment-Center Martin Ladstätter und MMag. Volker Frey vom Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern von den Möglichkeiten, die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und anderer Personen, die z. B. auf Grund der ethnischen Zugehörigkeit oder der sexuellen Orientierung diskriminiert werden, durchzusetzen.

Vor fünf Jahren wurde der Klagsverband in Wien gegründet, derzeit gehören ihm 13 Vereine an, u.a. die SLI OÖ. Die Mitgliedsvereine beraten Menschen, die das Instrumentarium der Schlichtung nutzen wollen. Wenn eine Schlichtung kein Ergebnis bringt, kann mit rechtlicher Unterstützung des Klagsverbandes eine Klage vor Gericht eingebracht werden. In den ersten fünf Jahren seit Inkrafttreten des BGStG am 1. Jänner 2006 gab es in Österreich rund 450 Schlichtungsverfahren und wahrscheinlich nicht einmal 10 Klagen.

Martin Ladstätter ermutigte, das kostenlose rechtliche Instrumentarium der Schlichtung zu nutzen – nicht nur, um die eigene Situation zu verbessern, sondern auch um dem Grundsatz der Gleichstellung in Österreich mehr Nachdruck zu verleihen.

Übrigens: Das Schlichtungsverfahren im oben geschilderten Fall hatte wie viele andere Erfolg.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich