Aufstellung nicht barrierefreier Briefkästen

  • SchlichtungswerberIn: Klagsverband
  • Schlichtungspartner: Österreichische Post AG
  • Zeitraum: 17. April 2018 bis 18. Juli 2018
  • Bundesland: Wien
  • Gesetzesgrundlage: BGStG
  • Einigung: Ja
  • Klage: Nein

Schlichtungsantrag

Die Österreichische Post Aktiengesellschaft hat in einem Test-Pilot-Betrieb aktuell über 20 neue Briefkästen bundesweit aufgestellt. Dieses Briefkastenmodell hat einen Einwurfschlitz auf einer Höhe von 148 cm. Für Menschen mit einer Behinderung, insbesondere Rollstuhlnutzer_innen, ist ein Einwurf von Briefsendungen auf dieser Höhe nicht möglich.

Entsprechend des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes (BGStG) müssen Güter und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, barrierefrei angeboten werden. Die neuen Briefkästen widersprechen diesem Diskriminierungsverbot und stellen eine mittelbare Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen dar.

Ziel der Schlichtung ist die Herstellung eines diskriminierungsfreien Zustands durch die Abgabe einer schriftlichen Unterlassungserklärung, keine weiteren Briefkästen dieses Modells aufzustellen sowie eine schriftliche Erklärung, die bereits aufgestellten, nicht barrierefreien Briefkästen, gegen barrierefreie Modelle auszutauschen oder eine gesetzeskonforme Adaptierung vorzunehmen.

Neuer Postkasten mit Einwurfhöhe von knapp 150 cm
BIZEPS

Schlichtungsvereinbarung

  1. die bis zum 21.06.2018 im Zuge eines Piloten aufgestellten neuen Modelle der Postbriefkästen (Postbrief- mit Depotkasten wie beim Schlichtungsgespräch am 21.06.2018 zur Veranschaulichung hergezeigt; siehe dieser Unterlassungs- und Verpflichtungsvereinbarung angefügtes Lichtbild) bei sonstiger Exekution bis zum 31.12.2018
    • entsprechend umzugestalten (dass diese Postbriefkästen barrierefrei iSd BGStG und der ÖNORM B1600/2017 sind sowie § 9 PMG entsprechen), oder
    • gegen andere Postbriefkästen auszutauschen (die barrierefrei iSd BGStG und der ÖNORM B1600/2017 sind sowie § 9 PMG entsprechen) oder
    • zu entfernen, sofern dies nach § 9 PMG zulässig ist.
  2. es ab 21.06.2018 zu unterlassen, die unter Punkt 1. angeführten Postbriefkästen-Modelle an zusätzlichen Standorten aufzustellen.
  3. bei der Evaluierung neuer Postbriefkästen-Modelle einen Verband oder eine Organisation einzubinden, die die Interessen von Menschen mit Behinderungen vertritt.

Anmerkungen / Bewertung

Diese Schlichtung hängt mit Neue Briefkästen nicht barrierefrei zusammen.

Bewertung durch Klagsverband

Die Schlichtung ist ein Erfolg und ein wichtiger Schritt zu einer inklusiven Gesellschaft, die Menschen mit Behinderungen die uneingeschränkte Teilhabe erlaubt. Viele der alten Postkästen sind nach wie vor nicht barrierefrei, im Schlichtungstermin konnten wir aber durch das gemeinsame Gespräch mit der Post viel zur Sensibilisierung zum Thema Barrierefreiheit beitragen.

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