Diskriminierung bei Bewerbung zum Bundesbehindertenanwalt

  • SchlichtungswerberIn: Mag. Gregor Demblin
  • Schlichtungspartner: Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
  • Zeitraum: 4. Jänner 2010 bis 2. März 2010
  • Bundesland: Wien
  • Gesetzesgrundlage: BEStG
  • Einigung: Nein

Schlichtungsantrag

Ich habe mich für die vom BMASK ausgeschriebene Stelle für die Funktion des Anwalts für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen beworben (Ausschreibung in der Wiener Zeitung, 10.10.2009). Am 16.12.2009 wurde vom Bundesministerium Herr Dr. Erwin Buchinger zum Bundes-Behindertenanwalt bestellt.

Bereits im Vorfeld war Herr Dr. Buchinger in verschiedenen Medien als Wunschkandidat des Ministeriums kolportiert worden. Ein undurchsichtiges Bewerbungsverfahren, geleitet von einer nicht unabhängigen Kommission, brachte dann genau dieses Ergebnis. Die angeblich höhere Qualifikation von Herrn Dr. Buchinger wurde in keiner Weise belegt, weder öffentlich, noch den Mitbewerbern gegenüber.

Angesichts einer Reihe sehr qualifizierter Bewerber mit Behinderung liegt die Vermutung nahe, dass die Kriterien des Bundesbehindertengesetzes, §13d („Bei gleicher sonstiger Eignung ist einem Menschen mit Behinderung bei der Bestellung der Vorzug zu geben“) nicht eingehalten worden sind. Die Tatsache, dass die Begründung der angeblich höheren Qualifikation Herrn Dr. Buchingers unter Verschluss gehalten wird, verstärkt diesen Eindruck.

Ich bin der Meinung, dass meine Qualifikation für die ausgeschriebene Stelle aufgrund meiner einschlägigen Arbeitserfahrung und meiner persönlichen Lebenssituation höher ist als die von Herrn Dr. Buchinger. Ich sehe daher in der Besetzung des Postens des Behindertenanwalts eine Nichteinhaltung des Bundesbehindertengesetzes und damit eine Diskriminierung.

Anmerkungen/Bewertung

Die Regeln für die Bestellung des Behindertenanwaltes wurden im Jahr 2011 geändert.

Bewertung durch Mag. Gregor Demblin

Das Schlichtungsverfahren brachte keine Einigung, erwartungsgemäß hat das BMASK die gebrachten Einwände nicht einsehen wollen. Mein Ziel, die Bestellung zum Behindertenanwalt auf diesem Weg zu thematisieren und zumindest für die Zukunft die Rahmenbedingungen für die Bestellung transparenter und objektiver zu gestalten, konnte ich vielleicht dennoch erreichen.

Seitens des Ministeriums wurde mir zugesagt, dass bei der nächsten Ausschreibung die Auswahlkriterien und der Auswahlmodus neu überdacht werden wird, und dass auch mein Vorschlag, mehr externe Experten einzubeziehen, aufgenommen würde.

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