E-Voting bei ÖH-Wahl nicht barrierefrei?

  • SchlichtungswerberIn: Erich Schmid
  • Unterstützt von: Martin Ladstätter
  • Schlichtungspartner: Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft
  • Zeitraum: 3. März 2009 bis 4. Mai 2009
  • Bundesland: Wien
  • Gesetzesgrundlage: BGStG
  • Einigung: Ja

Schlichtungsantrag

In wenigen Wochen finden die ÖH-Wahlen statt. Als blinder Student möchte auch ich per E-Voting meine Stimme abgeben.

Im Oktober 2007 hielt das zuständige Ministerium in einer Aussendung fest: „Wir hoffen, dass wir mittels E-Voting auch neue Wählergruppen ansprechen, zudem wird künftig die Möglichkeit geschaffen, dass barrierefreies Wählen – gerade im Hinblick auf behinderte Menschen – möglich wird.“

Vor einiger Zeit erfuhr ich von einem Test, dass E-Voting für mich als blinder Student höchstwahrscheinlich nicht nutzbar sein wird, was ich als klare Benachteiligung sehe. Gerade für mich wäre E-Voting viel komfortabler, weil ich selbstständig, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe wählen könnte.

Es könnte sein, dass die Gruppe der blinden Menschen allerdings vom E-Voting ausgeschlossen ist. Auch die Homepage des Ministeriums deutet auf diesen Umstand hin. http://www.bmwf.gv.at/submenue/evoting/

Dort heißt es: „Durch E-Voting erhalten eine Reihe von Personen, die bis dato vom Wahlgang ausgeschlossen waren oder nur erschwert daran teilnehmen konnten, eine unkomplizierte Möglichkeit, politisch zu partizipieren – Berufstätige oder körperbehinderte Hochschüler genauso wie Erasmus-Studierende im Ausland.“

Für mich wäre dieser Ausschluss diskriminierend.

ÖH-Wahl E-Voting
BIZEPS

Schlichtungsvereinbarung

Die Vereinbarung finden sie in der Schlichtung BMWF:E-Voting bei ÖH-Wahl nicht barrierefrei? (Siehe Anmerkungen)

Anmerkungen/Bewertung

Diese Schlichtung hängt zusammen mit der Schlichtung BMWF:E-Voting bei ÖH-Wahl nicht barrierefrei?.

Bewertung durch Erich Schmid

Eva Papst, die bereits Erfahrung mit Schlichtungen hat, hat mir geraten eine Vertrauensperson mitzunehmen. Zunächst hatte ich mir überlegt, eine technisch kompetente Person anzusprechen, dann bin ich aber auf Herrn Ladstätter gekommen, weil er Erfahrungen mit Schlichtungen gesammelt hat. Dieser Schritt hat sich als gut erwiesen. Herr Ladstätter hat immer wichtige Punkte während der Verhandlung zusammengefasst und mich darauf hingewiesen, dass sich zu diesem Zeitpunkt keine weiteren Verbesserungen erreichen ließen, was zum Ende der Verhandlung geführt hat. So konnte ich mich auf das Gespräch konzentrieren, während Herr Ladstätter die Ergebnisse dokumentierte. Die Schlichtungsverhandlung selbst ist in konstruktiver Atmosphäre abgelaufen.

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