Eissalon nur über Stufe erreichbar

  • SchlichtungswerberIn: Günther Kadlec
  • Schlichtungspartner: Benner Eis
  • Zeitraum: 8. Juni 2016 bis 26. Juli 2016
  • Bundesland: Wien
  • Gesetzesgrundlage: BGStG
  • Einigung: Nein
  • Klage: Ja

Schlichtungsantrag

Zum wiederholten Male versuchte ich heute 08.06.2016 gegen 11 Uhr den Eissalon des Schlichtungspartners aufzusuchen.

Schon in den Jahren 2013, 2014, 2015 wollte ich mit Familie und Freunden den Eissalon besuchen und jedes Mal mussten wir unverrichteter Dinge weitergehen da beide Eingänge in das Lokal durch hohe Stufen verwehrt sind (hohe Stufen sind Stufen die höher als 7cm sind und daher von E-Rollstühlen nicht bewältigt werden können) obwohl jedes Mal versprochen wurde, dass eine Rampe zu den Stufen kommt.

Ich fühle mich durch den Ausschluss aus dem Lokal diskriminiert. Ich konnte nicht am Gesellschaftsleben teilhaben.

Eine Eingangssituation zu einem Geschäft. Eine ca. 10 cm hohe Stufe zu einem Plateau, auf ihm steht auch noch eine große leere Haselnuss Krem Dose. Dahinter die Tür.
Günther Kadlec

Anmerkungen / Bewertung

Bewertung durch Günther Kadlec

Benner Eis versuchte in Vorbereitung zum Schlichtungsgespräch durch Präsentation einer Rampe und der Behauptung, dass diese Rampe schon seit 40 Jahren da liege das Schlichtungsgespräch in Ihrem Sinne zu beeinflussen. Zeugen belegten allerdings, dass diese Rampe nie aufgelegt war.

Da Frau Benner zum Schlichtungsgespräch nicht gekommen ist und ein Versuch meinerseits, eine gütliche Einigung zu erzielen, nicht beantwortet wurde, hat dann der Klagsverband für mich Klage beim Bezirksgericht Floridsdorf eingebracht.

Klage

  • Unterstützt von: Klagsverband
  • Ziel: Schadenersatz in der Höhe von 1000 Euro

Ergebnis

Die Klage wurde kurz vor der ersten Tagsatzung durch bezahlen der Klagesumme und Gerichtskosten durch Frau Monika Benner gegenstandslos.

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