Schlechterstellung und Kündigung wegen Gehörlosigkeit

  • SchlichtungswerberIn: Max Muster
  • Unterstützt von: Ing. Lukas Huber
  • Schlichtungspartner: Werbegestaltungsfirma
  • Zeitraum: 10. Dezember 2008 bis 28. Jänner 2009
  • Bundesland: Wien
  • Gesetzesgrundlage: BEStG
  • Einigung: Ja

Schlichtungsantrag

Ich bin gehörlos, gehöre dem Kreis der begünstigten Behinderten an und war seit 1. April 2008 bei meinem Arbeitgeber beschäftigt. Diese Arbeitsstelle wurde mir von der WITAF-AASS WIEN (Arbeitsassistenz) vermittelt. Es wurde mit dem Arbeitgeber eine Probezeit von 6 Monaten vereinbart. Mein Tätigkeitsbereich umfasste das Beschriften von Autos und Schildern.

Ab Mitte April wurden mir nur sehr wenige Arbeitsaufträge erteilt, so dass ich unterbeschäftigt war. Mit meinem Vorgesetzten führte ich aus diesem Grund ein Gespräch, und klärte ihn über meine Situation und Wahrnehmungen auf. Zudem äußerte ich den Wunsch, in die Technik des Überklebens eines ganzen Autos eingeführt zu werden. Mein Vorgesetzter versuchte mich abzuwimmeln und gab mir keine zufriedenstellenden Antworten.

Am 27. Mai 2008 wurde ich mittels SMS von der WITAF-AASS Wien zu einer Besprechung in die dortigen Räumlichkeiten gebeten. Mir wurde bei diesem Termin mitgeteilt, dass der Firmenchef telefonisch mitgeteilt habe, dass er mit meiner Arbeit unzufrieden sei, dass ich „manchmal“ Fehler machen würde und für das Geld „viel zu schade“ sei. Mein Chef überlege mich zu kündigen, auch weil es Kommunikationsprobleme geben würde. Ich war sehr überrascht, weil mir gegenüber nie derartiges geäußert worden ist.

In der Firma mieden mich die KollegInnen und zeigten keinerlei Bereitschaft mit mir zu kommunizieren und informierten sich auch nicht über die Möglichkeiten, wie man mit Gehörlosen kommunizieren kann.

Am 28. Mai 2008 besprach ich die Situation mit meinem Chef. Dieser hatte bereits einen Kündigungsvertrag (Vertrag über die einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses) vorbereitet. Ohne jegliche Beratung und in Unkenntnis der Rechtslage unterschrieb ich diese Vereinbarung. Ich wurde daraufhin ab 28. Mai 2008 bis 19. Juni 2008 von der Arbeit freigestellt und bekam eine Entgeltentschädigung.

Durch das unerwünschte, unangebrachte und anstößige Verhalten (ich bekam kaum mehr Arbeitsaufträge zugewiesen und die Kollegen kommunizierten nicht mit mir) wurde für mich aufgrund meiner Gehörlosigkeit ein einschüchterndes, feindseliges und demütigendes Arbeitsumfeld geschaffen. Ich fühle mich dadurch von meinen ehemaligen Kollegen und dem Dienstgeber im Sinne des § 7d Abs. 1 und 2 BEinstG belästigt.

Von meinen damaligen Kollegen und dem Dienstgeber erwarte ich mir wegen der Diskriminierung eine schriftliche Entschuldigung und zum Ausgleich der erlittenen persönlichen Beeinträchtigung einen angemessenen Schadenersatz in der Höhe von 720 €Euro.

Schlichtungsvereinbarung

  • Der Schlichtungspartner wird eine schriftliche Entschuldigung an den Schlichtungswerber ausstellen. Die neue Zustelladresse sowie Kontodaten wurden dem ehemaligen Dienstgeber übergeben.
  • Darüber hinaus verpflichtet sich der Dienstgeber eine einmalige Entschädigung in der Höhe von € 100 ebenfalls bis zum 10. Feber 2009 auf das Konto des Schlichtungswerbers zu überweisen.
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