Tarifungleichbehandlung je nach Behinderungsart

  • SchlichtungswerberIn: Gerhard Kohler
  • Schlichtungspartner: Kunsthistorisches Museum
  • Zeitraum: 11. Jänner 2007 bis 12. April 2007
  • Bundesland: Wien
  • Gesetzesgrundlage: BGStG
  • Einigung: Nein

Schlichtungsantrag

Die Wiener Linien, Salzburger Stadtwerke und österreichische Museen gewähren Kriegsopfern, blinden und stark sehbehinderten Personen Freifahrten. Alle anderen Behinderten müssen voll zahlen. Das ist laut Bundesbehindertengleichstellungsgesetz vom 1.1.2006 nicht zulässig.

Bewertung durch Gerhard Kohler

Die Schlichtungssitzung konnte deshalb nicht stattfinden, da das Kunsthistorische Museum kein Interesse an einer Schlichtung hatte. Ich hätte mir zumindest erwartet, dass man über meinen Schlichtungsantrag spricht.

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