Türkontrollsystem gibt nur den nicht stufenlosen Eingang frei

  • SchlichtungswerberIn: Kornelia Götzinger
  • Unterstützt von: Martin Ladstätter
  • Schlichtungspartner: Österreichische Post AG
  • Zeitraum: 30. Mai 2008 bis 5. September 2008
  • Bundesland: Wien
  • Gesetzesgrundlage: BGStG
  • Einigung: Ja

Schlichtungsantrag

Da bei einer Filiale des Schlichtungspartners im 1. Bezirk seit kurzem ein Türöffner per Zutrittskarte für den drinnen stehenden Bankomaten installiert wurde – nur leider bei dem Eingang mit der Stufe und nicht bei dem Eingang mit der Rampe – fühle ich mich diskriminiert.

Am Abend des 2. Mai wollte ich bei der genannten Filiale Geld vom Bankomaten abheben, musste aber feststellen: Wenn ich die Scheckkarte in den Türöffner stecke, komme ich nicht zur Türe, da sich davor eine Stufe befindet.

Durch diese Maßnahme ist es mir als behinderter Kundin nicht möglich, die Leistungen des Unternehmens in Anspruch zu nehmen. Auf Grund dieser baulichen Gegebenheit fühle ich mich von der Post als rollstuhlfahrende Kundin diskriminiert.

Zwei Eingänge ins Postamt - einer mit und einer ohne Stufe
Götzinger, Kornelia

Schlichtungsvereinbarung

Da laut Frau Götzinger etwa seit Mitte Mai die Tür zum Bankomaten (außerhalb der Öffnungszeiten) offen steht, der Zugangsmast also nicht benutzt werden muss, einigen sich die Schlichtungspartner dahingehend, dass die Post AG prüft, ob dieses Offenstehen der Türen sicherheitsrechtlich möglich ist. In diesem Fall genügt ein Hinweisschild am Zugangsmast, dass behinderte Menschen den zweiten Eingang benutzen können.

Mit dieser Lösung erklären sich alle Schlichtungspartner einverstanden – sollte diese Lösung aus rechtlichen Gründen nicht möglich sein, wird ein neuerliches Treffen der Schlichtungspartner vereinbart.

Die Post AG sagt zu, die Durchführbarkeit bis zum 9. September 2008 an die zuständige Schlichtungsreferentin des Bundessozialamtes zu melden.

Das Hinweisschild wird in diesem Fall bis spätestens November 2008 montiert werden.

Post Schild zum barrierefreien Eingang
BIZEPS

Anmerkungen/Bewertung

Nach einer sicherheitsrechtlichen Prüfung gab die Österreichische Post AG bekannt:

“Sollten der Österreichischen Post AG durch das Offenstehen der gegenständlichen Eingangstüre Nachteile, insbesondere aus sicherheitstechnischer Sicht (z.B. durch Vandalismus, Benützung des Foyers als Schlafstelle, etc.), entstehen, behält sich die Österreichische Post AG vor, die Eingangstüre wieder zu versperren. Die Österreichische Post AG würde in diesem Fall die Nachteile – z.B. anhand von Lichtbildern – dokumentieren. Weiters verpflichtet sich die Österreichische Post AG im Falle des Versperrens der Eingangstüre umgehend mit der Schlichtungswerberin Frau Götzinger Kontakt aufzunehmen, um eine andere Lösung anzustreben”.

Weiters erlaubt sich die Österreichische Post AG nochmals ausdrücklich festzuhalten, dass die vereinbarte Vorgangsweise ausschließlich auf die in der Schlichtung behandelten Postfiliale anzuwenden ist.

Bewertung durch Kornelia Götzinger

Nach längerer Diskussion und unterschiedlichen Lösungsansätzen ist es im dritten Anlauf doch zu einer vorläufig für alle Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer akzeptablen Lösung gekommen.

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