Schönborn: Spätabtreibung behinderter Kinder ist „schwere Wunde“

Kardinal in Stellungnahme gegenüber "Kathpress": Behinderung ist immer eine Herausforderung, rechtfertigt aber nie ein Todesurteil

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In die aktuelle parteiübergreifende Diskussion zur Spätabtreibung behinderter Kinder hat sich nun auch Kardinal Christoph Schönborn eingeschaltet.

„In einem Land, dem die Schwächsten am Herzen liegen und das die Würde von Menschen mit Behinderung hochhalten möchte, ist die derzeitige Rechtslage widersinnig und eine schwere Wunde“, so Schönborn in einer Stellungnahme am Donnerstag gegenüber „Kathpress“.

Behinderung sei immer eine Herausforderung, rechtfertige aber nie ein Todesurteil. Schönborn: „Wir wissen heute, dass die allermeisten Menschen mit Behinderungen ihr Leben dennoch als lebenswert empfinden.“

Für die Eltern sei die Behinderung ihres Kinder aber oft eine schwere Herausforderung. Eine menschenfreundliche Gesellschaft müsse deshalb dafür sorgen, „dass die Eltern hier unterstützt und nicht alleingelassen werden“.

Genau das bewirke aber die jetzige Rechtslage, wonach Kinder mit schwerer Behinderung bis zum Eintritt der natürlichen Geburt getötet werden dürfen, kritisiert Schönborn: „Das Gesetz täuscht einen leichten, sozialverträglichen Ausweg vor und erlaubt es so der Umwelt, sich aus der Verantwortung zu stehlen.“

Daher, so Kardinal Schönborn, sei er „sehr dankbar, dass sich nun Menschen unterschiedlichster Parteien und Weltanschauungen dafür aussprechen, dieses Thema neu zu diskutieren“.

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