Schreckensnachricht statt Freudenfest

Würden Sie Ihrem Kind sagen: "Wir kriegen Geld für dich, weil wir dich zur Welt bringen mussten"? (Kommentar für die Tiroler Tageszeitung)

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Nach geltendem Recht kann die Geburt behinderter Kinder Schadenersatzanspruch auslösen, wenn der Arzt die Behinderung nicht erkannt hat. Weil menschliches Leben aber niemals ein Schaden sein kann, soll ein aktueller Gesetzesvorschlag ab Juni 2011 verhindern, dass Ärzte in solchen Fällen geklagt werden können.

Mit dem Gesetzesentwurf strömten zahllose Freudenkundgebungen in meinem Büro ein, Behindertenvertreter, Betroffene und Ärzte klatschten Beifall. Nur eine Fraktion meldet sich gegenteilig zu Wort – die Frauenministerin, Gabriele Heinisch-Hosek. Es gehe um Schadenersatz, die Sorgfaltspflicht der Ärzte und darum, den Frauen die Entscheidung zu überlassen, kontert sie.

Was für ein absurdes Argument!

Das Gesetz würde an der ärztlichen Sorgfalts- und Aufklärungspflicht ebenso wenig ändern, wie an der Entscheidungsfreiheit betroffener Frauen. Auch für Kunstfehler während Schwangerschaft oder Geburt blieben Mediziner weiterhin verantwortlich.

Das Leben betrifft uns alle. Und über jedem Pro und Kontra steht die Würde des Menschen – egal, wie er geboren wird. Deshalb sind wir alle gemeinsam gefragt, die nötigen Strukturen und Sicherheiten zu schaffen. So muss Pränataldiagnostik neben der medizinischen Diagnose auch psychologische Beratung und Aufklärung über Förderangebote und finanzielle Unterstützung bieten.

Kein Mensch ist ein Schadensfall. Oder würde Sie das von sich behaupten?

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0 Kommentare

  • Berni hat vollkommen Recht. Ich hätte sowieso durch die Finger geschaut mit meiner autistischen Schlagseite (Das Geld ist ja für die Betroffenen und nicht für die Eltern), denn wie soll der Arzt vor der Geburt feststellen, dass die Gehirnzellen zumindest zum Teil miteinander anders verkabelt sind als beim Großteil der Menschen?

  • In der ganzen Debatte gehts ja um zwei Dinge. Die eine Seite will, dass behinderte Kinder (Menschen) nicht als Schadensfall gelten. Die andere Seite will, die Haftung für Ärzte behalten, die einen Fehler machen.
    So wie ich das verstanden habe ist die Angelegenheit eigentlich ganz einfach zu lösen. Es sollte einen Untersuchungenkatalog für die normalen Untersuchungen geben und einen, wo man auf bestimmte Behinderungen untersucht, therapierbar sind bzw. wo man noch entscheidend eingreifen kann. Die normalen Untersuchungen werden bei jeder schwangeren Frau gemacht, die anderen erst dann, wenn es die Frau wissen möchte. So entfällt das Argument, dass es auch Frauen gibt, die nicht alles wissen wollen und der Arzt kann nicht zur Verantwortung gezogen werden, weil die Frau die Untersuchungen nicht wollte.
    Ich versteh deswegen die ganze Diskussion nicht. Wir brauchen weder drüber diskutieren, dass Kinder Schadensfälle sind, noch dass ein Arzt zur Verantwortung gezogen wird, wenn er einen Fehler macht. Man muss einfach nur definieren, wann ein Fehler eines Arztes vorliegt und fertig.