Schreckensnachricht statt Freudenfest

Würden Sie Ihrem Kind sagen: "Wir kriegen Geld für dich, weil wir dich zur Welt bringen mussten"? (Kommentar für die Tiroler Tageszeitung)

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Nach geltendem Recht kann die Geburt behinderter Kinder Schadenersatzanspruch auslösen, wenn der Arzt die Behinderung nicht erkannt hat. Weil menschliches Leben aber niemals ein Schaden sein kann, soll ein aktueller Gesetzesvorschlag ab Juni 2011 verhindern, dass Ärzte in solchen Fällen geklagt werden können.

Mit dem Gesetzesentwurf strömten zahllose Freudenkundgebungen in meinem Büro ein, Behindertenvertreter, Betroffene und Ärzte klatschten Beifall. Nur eine Fraktion meldet sich gegenteilig zu Wort – die Frauenministerin, Gabriele Heinisch-Hosek. Es gehe um Schadenersatz, die Sorgfaltspflicht der Ärzte und darum, den Frauen die Entscheidung zu überlassen, kontert sie.

Was für ein absurdes Argument!

Das Gesetz würde an der ärztlichen Sorgfalts- und Aufklärungspflicht ebenso wenig ändern, wie an der Entscheidungsfreiheit betroffener Frauen. Auch für Kunstfehler während Schwangerschaft oder Geburt blieben Mediziner weiterhin verantwortlich.

Das Leben betrifft uns alle. Und über jedem Pro und Kontra steht die Würde des Menschen – egal, wie er geboren wird. Deshalb sind wir alle gemeinsam gefragt, die nötigen Strukturen und Sicherheiten zu schaffen. So muss Pränataldiagnostik neben der medizinischen Diagnose auch psychologische Beratung und Aufklärung über Förderangebote und finanzielle Unterstützung bieten.

Kein Mensch ist ein Schadensfall. Oder würde Sie das von sich behaupten?

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